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14.09.2022
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Bürgergeld-Beschluss des Bundeskabinetts – Bruch mit dem Prinzip „Fördern und Fordern“

Der Wirtschaftsrat erteilt den Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung eines „Bürgergeldes“ mit der weitreichenden Einschränkung von Sanktionen eine klare
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Der Gesetzentwurf für das sogenannte ,Bürgergeld` betreibt eine weitgehende Abschaffung der Sanktionen für unkooperative Hartz IV-Empfänger. Ganz im Gegensatz dazu setzt sich der Wirtschaftsrat dafür ein, dass die erfolgreichen Hartz-Reformen aus den Jahren nach der Jahrtausendwende mit dem Sanktionssystem für unkooperative Hartz VI-Empfänger fortgeführt statt zurückgedreht werden. Entscheidende Säule der Hartz-Reformen war die Stärkung der Eigeninitiative Arbeitsloser – auch durch spürbare Sanktionen.

Absurd, dass ,Bürgergeld´-empfänger in den ersten sechs Monaten des Transferbezugs die Anweisungen des Jobcenters ungestraft ignorieren können. Alle Studien belegen doch gerade, dass die Chancen zur Vermittlung in Arbeit für Menschen, die frisch in die Arbeitslosigkeit gerutscht sind, am besten stehen. Haben sich dagegen erst einmal ein Schlendrian in der Kooperation mit den Jobcentern wie auch die Arbeitslosigkeit verfestigt, wird die Rückkehr in Beschäftigung immer schwieriger.

Offenbar glaubt die Bundesregierung, das Schlaraffenland sei ausgebrochen, wenn sie das Bürgergeld mit einem Regelsatz von 502 Euro auch noch um 12 Prozent über dem bisherigen Hartz IV-Satz ansiedeln möchte und gleichzeitig dabei bleiben möchte, dass zusätzlich die Heizkosten voll erstattet werden. Diese Erhöhung ist ein Schlag ins Gesicht der hart arbeitenden Frauen und Männer, die mit ihren Steuern dafür aufkommen müssen –  und das ausgerechnet in Zeiten, in denen die finanziellen Belastungen durch Corona- und Ukraine-Krise sowie Geldentwertung ohnehin in die Höhe schießen.

Überfällig ist dagegen, auch Hartz IV-Empfängern einen Anreiz zum Energiesparen zu geben: Es ist ein Unding, dass Hartz IV-Empfänger für sie kostenlos sämtliche Heizungen bis zum Anschlag aufdrehen können, während diejenigen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sich Sorgen machen, wie sie die Heizkostenrechnung bezahlen sollen. Umso dringender brauchen wir eine Heizkosten-Grenze für Hartz-IV-Empfänger: Mehr als den Durchschnittsverbrauch sollte das Amt künftig nicht mehr erstatten!

Nach Überwindung der Corona-Krise hat Deutschland erstmals seit 50 Jahren die Chance auf Vollbeschäftigung. Wir sollten sie ergreifen, statt eine Abkehr von den erfolgreichen Hartz-Reformen zu vollziehen!