„Bürgergeld“ verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip
Der Wirtschaftsrat unterstützt die Unionsparteien in ihrer Ablehnung des „Bürgergeld“-Gesetzentwurfs. Die von der Bundesregierung geplante Arbeitslosengeld II-Reform muss im Bundesrat gestoppt werden. Die vorgesehene kräftige Anhebung des Schonvermögens wie auch der weitgehende Verzicht auf Sanktionen verstoßen gegen den erforderlichen Vorrang von Eigenanstrengungen gegenüber einer Inanspruchnahme der Solidargemeinschaft.
Der Bürgergeld-Gesetzentwurf der Ampelparteien ist ein klarer Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip, demzufolge die Solidargemeinschaft nur herangezogen werden darf, wenn der Einzelne in einer Notlage sich nicht selbst helfen kann. Denn nach den Vorstellungen von SPD, Grünen und FDP soll der fleißige Steuerzahler auch dann für das sog. „Bürgergeld“ in Anspruch genommen werden, wenn Transferempfänger über ein mitunter sechsstelliges Vermögen verfügen oder sich völlig unkooperativ gegenüber einer Arbeitsvermittlung zeigen. Diesen krassen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip muss die Union – getreu ihren Wurzeln – im Bundesrat stoppen!
Absurd ist es, dass ,Bürgergeld´- empfänger in den ersten sechs Monaten des Transferbezugs die Anweisungen des Jobcenters ungestraft ignorieren können. Alle Studien belegen doch gerade, dass die Chancen zur Vermittlung in Arbeit für Menschen, die frisch in die Arbeitslosigkeit gerutscht sind, am besten stehen. Haben sich dagegen erst einmal ein Schlendrian in der Kooperation mit den Jobcentern wie auch die Arbeitslosigkeit verfestigt, wird die Rückkehr in Beschäftigung immer schwieriger.
Die Unionsparteien dürfen keinesfalls einer Arbeitslosengeld II-Reform im Bundesrat die Hand reichen, die auf dem Rücken der hart arbeitenden Männer und Frauen manchem arbeitsunwilligen Transferempfänger ein bequemes Leben auf Kosten des Steuerzahlers ermöglicht. Das Subsidiaritätsprinzip verlangt, dass Eigenanstrengungen Vorrang vor der Unterstützung durch die Solidargemeinschaft haben müssen.