Beschleunigungspakt 2.0 gefordert: Modernisierung der deutschen Infrastruktur kommt weiterhin nur langsam voran
Vor knapp einem Jahr hat die Bundesregierung zusammen mit den Ländern den sogenannten Beschleunigungspakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung auf den Weg gebracht. Auch wenn die Bundesregierung sich dafür feiern lässt, dass bereits 80 Prozent der Vorhaben aus dem Beschleunigungsgesetz auf dem Weg sind, so ist eine spürbare Beschleunigung der Verfahren bei den betroffenen Bauträgern und Projektentwicklern in der Breite noch nicht angekommen. Lediglich bei einzelnen Vorzeigeprojekten, wie bspw. bei der Förderantragsstellung für Wärmepumpen hat eine vollständige Digitalisierung und weitgehende Automatisierung und damit Beschleunigung bisher stattgefunden.
Damit Deutschland als Industrie- und Exportnation im internationalen Wettbewerb zukünftig noch mithalten kann, müssen zügig große Teile der Infrastruktur, von Gebäuden über Brücken bis hin zu technischen Anlagen, in den kommenden Jahren neu gebaut, erweitert oder modernisiert werden. Dafür braucht es ein Beschleunigungspakt 2.0.
Der Wirtschaftsrat fordert deshalb in einem Beschleunigungspakt 2.0, die Verwaltungen personell und technisch so auszurüsten, dass sie Anträge innerhalb vorgegebener Fristen bearbeiten können. Außerdem muss die Prüfdichte und der Umfang der erforderlichen Unterlagen reduziert werden, um die Verfahren zu vereinfachen.
Wichtigster Hebel zur Beschleunigung von Planungs-, und Genehmigungsverfahren bleibt aber auch weiterhin die konsequente Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Dafür muss die digital kooperative Arbeitsmethode BIM zukünftig bei allen Planungsverfahren verpflichtend zum Einsatz kommen und damit verbunden Ende-zu-Ende Plattformen geschaffen werden über die alle relevanten Dokumente digitale eingereicht und verarbeitet werden und die öffentliche Beteiligung und Abstimmung mit anderen Behörden stattfindet.
Jedes Land muss zudem verpflichtend Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder diese nachnutzen können und nicht nochmal selbst entwickeln müssen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten. Damit die Digitalisierung flächendeckend funktioniert, müssen die Länder zudem die digitalen Systeme auch verpflichtend bei sich einsetzen. Da die Umsetzung jedoch oftmals am fehlenden Geld oder aber auch an den fehlenden Fähigkeiten in den Verwaltungen scheitert, sind die Länder dazu aufgefordert für die Umsetzung entsprechende Gelder und Kompetenzen ihren Verwaltungen bereitzustellen.