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13.04.2023
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CO2-Grenzausgleich – Fluch und Segen für international aufgestellte Unternehmen?

Heimische Unternehmen sollen geschützt, Einfuhren nach den CO2-Emissionen bei ihrer Herstellung dem CO2-Emissionshandel deckungsgleich unterworfen werden.
©Adobe Stock/Pavel Losevsky

Die deutsche Wirtschaft arbeitet besonders CO2-effizient. Mit einem Anteil von 3,3 Prozent am globalen Bruttoinlandsprodukt verursacht Deutschland trotz des hohen Lebensstandards seiner Einwohner, nur rund 1,82 Prozent der globalen CO2-Emissionen. Beispielsweise China, Indien und die USA stehen bei diesem Quotienten weit schlechter da, ein Faktor, der bei der Ausgestaltung der Klima- und Energiepolitik zentral zu beachten ist. Der Handlungsdruck steigt Carbon-Leakage zu verhindern, so werden erhöhte CO2-Ausstöße nach Produktionsverlagerungen genannt. Es wäre wenig gewonnen, wenn Deutschland und Europa unter Verlust heimischer Produktionszweige CO2-neutral würden, während in anderen Weltregionen der CO2-Ausstoß bei der Herstellung der weggefallenen Produkte ungleich stärker ansteigt.

Vertreter der Europäischen Union haben Ende letzten Jahres beschlossen in den Bereichen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) eine Begrenzung der CO2-Emissionen von 61 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 2005 zu erreichen. Dazu soll die Vergabe kostenloser Zertifikate an energieintensive Branchen zurückgefahren werden. Das wird die Produktion in Europa noch teurer machen, wodurch der politische Handlungsdruck steigt Carbon-Leakage zu verhindern, so werden erhöhte CO2-Ausstöße nach Produktionsverlagerungen genannt.

Als ein Instrument soll mit dem CO2-Grenzausgleich oder Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein Schutz für heimische Produktionen geschaffen werden. Importe sollen entsprechend der CO2-Emissionen ihrer Herstellung dem CO2-Emissionshandel deckungsgleich unterworfen werden.

Ab 1. Oktober 2023 werden dazu die ersten Berichtspflichten für den Import von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie für Strom und Wasserstoff gelten. Ab 2026 oder 2027 sollen die ersten CO2-Kosten beim Import dieser Güter anfallen und bis 2030 der Import aller Produkte die in Europa in den ETS fallen bepreist werden. Ein Ausgleich für exportierende europäische Unternehmen ist bisher nur sehr rudimentär angedacht, obwohl diese höhere Abgaben durch den ETS tragen müssen und damit im globalen Wettbewerb oft benachteiligt sind.

In dieser Form ist der geplante Grenzausgleich grundlegend unzureichend. Ein „Schutz“ der nur in Form von zusätzlicher Bürokratie und erhöhter Importpreise besteht, schadet der europäischen Wirtschaft mehr als er nutzt und macht nicht zuletzt den Weg Europas hin zur Klimaneutralität teurer. Der Wirtschaftsrat setzt sich dafür ein, dass der CO2-Grenzausgleich als ein unbürokratisches Instrument umgesetzt wird und die aus dem CBAM generierten Einnahmen zur Schaffung von global fairen Wettbewerbsbedingungen eingesetzt werden. Mit dem Thema wird sich die Bundesfachkommission Umwelt- und Klimaschutz bei ihrer nächsten Sitzung schwerpunktmäßig auseinander setzen. (RS)