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01.12.2022
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Das Lieferkettengesetz sorgt für Arbeit und Fragezeichen in der Wirtschaft

©Adobe Stock (N. Theiss)

Bei circa 900 Unternehmen sind in den vergangenen Monaten Fragebögen mit 437 Antwortpositionen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen. Grund für diese Post ist das am 01. Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettengesetz.

In der Bundesfachkommission Umwelt- und Klimapolitik wurde dieses aktuelle Thema angeregt diskutiert. Referent Philipp Schlüter, der Vorstandsvorsitzende der TRIMET Aluminium SE, berichtete wie andere anwesenden Geschäftsführer auch, dass mehrere Arbeitskräfte nur für den Bereich der Nachhaltigkeitsnachweise abgestellt oder eingestellt wurden.

Ein Problem des Gesetzes: Es ist nicht präzise ausformuliert. Es wurden zum Beispiel keine Risiko- und Nichtrisikogebiete definiert, was eigentlich vorgesehen war. In Letzteren wären die Pflichten zur Überprüfung entfallen. So hatten auch die Teilnehmer der Sitzung Grund zu der Klage, dass mit dem jetzigen Stand sämtliche Geschäftstätigkeiten, auch beispielweise in den USA, aufgeführt werden müssen. Auch bleibt das Lieferkettengesetz primär ein Bürokratiezuwachs, ohne der Intention des Gesetzes klar zu dienen. So dürfen weiterhin Geschäfte mit standardverletzenden Partnern gemacht werden, es muss nur gut begründet werden. Demgegenüber sind Bußgelder bis zu 800.000 Euro vorgesehen, falls Verstöße festgestellt werden. Es entsteht also eine Grauzone, die wohl auch zur Aufwands- und Risikoreduktion durch Konzentration auf größere Handelspartner zulasten von kleinen führen wird.

Die Referenten Frau Ministerialdirigentin Anke Oppermann aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und Thomas Heilmann MdB aus dem Bundestag gaben hilfreiche Hinweise zum Thema. Anke Oppermann legte zunächst die Fakten zum Lieferkettengesetz und den Stand der Ausgestaltung der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen dar. Anschließend verwies sie auf das Erklärungsmaterial auf den Webauftritten von BAFA und BMZ. Thomas Heilmann wies außerdem darauf hin, dass sich Unternehmen bei der Überprüfung ihrer Zulieferer zusammenschließen und so den Aufwand reduzieren können. Kern bleibt, Unternehmen müssen mehr von Ihrer Geschäftstätigkeit melden, das kommt zum Aufwand, den die EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit verursacht, Energie-Monitorings und den von Philipp Schlüter genannten Berichten der Corporate Social Responsibility –Richtlinie hinzu. Der Wirtschaftsrat setzt sich dafür ein, dass der Berichtsaufwand wieder reduziert wird. Die Wirtschaft wird nicht nachhaltig und resilient, indem man die Korrespondenz von Unternehmen und Verwaltung erhöht.