Data Governance Act: Der Wirtschaftsrat fordert Nachbesserungen für eine starke Datenökonomie
Der Wirtschaftsrat sieht die Umsetzung des europäischen Data Governance Act (DGA) in nationales Recht als eine bedeutende Chance, die digitale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas zu stärken. Doch der aktuelle Entwurf des Daten-Governance-Gesetzes (DGG) bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Substanzielle Nachbesserungen sind notwendig, um die Datenökonomie effektiv zu fördern und Innovationen zu ermöglichen.
Ein zentrales Problem ist die fehlende Harmonisierung des Gesetzesentwurfs mit bestehen-den Regelungen wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Übernahme von Begrifflichkeiten aus dem DGA führt zu Widersprüchen und Unsicherheiten in der Praxis. Besonders für Unternehmen, die auf klare rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen sind, um datengetriebene Geschäftsmodelle umzusetzen, schafft diese Inkohärenz erhebliche Hindernisse. Auch die fehlende Verzahnung mit dem geplanten Durchführungsgesetz des Data Act lässt eine kohärente digitale Strategie in Deutschland und Europa vermissen.
Der Wirtschaftsrat kritisiert darüber hinaus die fehlenden Anreize, um datenvermittelnde Dienste (DVD) oder datenaltruistische Organisationen (DAO) zu etablieren. Ohne gezielte Förderung bleiben zentrale Ziele des Gesetzes unerreichbar. Steuerliche Vorteile, Förderprogramme und rechtliche Erleichterungen würden helfen, solche Strukturen zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern. Es darf nicht bei einem Ansatz bleiben, der fast ausschließlich auf Freiwilligkeit setzt.
Auch die im Gesetz vorgesehenen Bußgelder und kurzen Fristen sieht der Wirtschaftsrat kritisch. Diese werden gerade Start-ups und kleine Unternehmen unverhältnismäßig belasten und dadurch innovationshemmend wirken. Besonders datenaltruistische Organisationen, die oft mit geringen Ressourcen arbeiten, werden durch diese Regelungen abgeschreckt. Hier sind dringend Anpassungen erforderlich, um die Entwicklung eines lebendigen Datenökosystems zu ermöglichen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die zögerliche Öffnung von Verwaltungsdaten. Diese Daten stellen einen großen Wert für die Wirtschaft dar, da sie datengetriebene Innovationen entscheidend fördern. Der Entwurf verpflichtet öffentliche Stellen jedoch nicht ausreichend, diese Daten zugänglich zu machen. Der Wirtschaftsrat sieht eine Notwendigkeit zu verpflichtenden Datenfreigaben, die neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen und Innovationen in Schlüsselbereichen wie Mobilität, Gesundheit und Forschung vorantreiben.
Positiv bewertet der Wirtschaftsrat die klare Zuordnung der Zuständigkeiten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Statistischen Bundesamt (Destatis). Diese Institutionen bieten eine solide Grundlage für die praktische Umsetzung des Gesetzes.
Es braucht jetzt klare Rahmenbedingungen, stärkere Anreize und eine konsequente Öffnung von Verwaltungsdaten, um das Potenzial des Data Governance Act voll auszuschöpfen. Nur so kann Deutschland eine führende Rolle in der europäischen Datenökonomie einnehmen und seine Wettbewerbsfähigkeit im globalen Markt nachhaltig stärken.