Dekarbonisierung des Verkehrssektors – Alle Optionen werden benötigt
In dieser Woche wurde die Neufassung des 37. Bundesimmissionsschutzverordnung im Bundestag verhandelt. Kernthematik ist die Zulassung von „Co-Processing“ von Hydrotreated-Vegetable-Oil (kurz: HVO) in großen Raffinerien.
Der Markthochlauf von HVO-Kraftstoffen ist ein bedeutender Bestandteil der Dekarbonisierung des Mobilitätssektors. Wir benötigen jedwede Lösung, die dabei hilft die ambitionierten Sektorenziele zu erreichen, denn batterieelektrische Mobilitätslösungen werden auch in Zukunft nicht das Allheilmittel des Verkehrs darstellen, das machte der Wirtschaftsrat deutlich. „Gerade die Bestandsflotte, die zu großen Teilen aus Verbrennern besteht, kann durch den Markthochlauf von HVO-Kraftstoffen dekarbonisiert werden und dadurch auch über das Jahr 2035 weiter nutzbar bleiben,“ so Generalsekretär Wolfgang Steiger im Umfeld der Bundestagsdebatte.
Es gibt allerdings auch Gegenstimmen. Gerade die mittelständische Kraftstoffwirtschaft befürchtet durch die großen Player aus dem Markt gedrängt zu werden. Die Sorgen beziehen sich auf die hohe Produktions-Skalierbarkeit der großen Anlagen, die den Kraftstoffmarkt zu überschwemmen drohen.
Das Co-Processing von HVO in großen Raffinerien und der damit verbundene Markteintritt größerer Player in den HVO-Kraftstoffmarkt ist aber prinzipiell eine gute Nachricht. Denn größere Mengen an verfügbaren HVO-Kraftstoffen würden niedrigere Preise für die Verbraucher bedeuten und der Sorge an der vermeintlichen nicht ausreichenden Verfügbarkeit dieser Kraftstoffe entgegenwirken. Das Problem liegt derzeit, so wie es scheint, an der falsch-Etikettierung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus China, die den THG-Quotenpreis durch den europäischen Markteintritt enorm senken. Für den Wirtschaftsrat steht daher fest: Es braucht hier dringend striktere Zertifizierungsvorschriften, die primär Kraftstoffe internationaler Herkunft exakt erfassen und überprüfen können.