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24.05.2024
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Bundesfilmförderung auf Abwegen

©Adobe Stock (Яна Ерік Татевосян)

Vor der deutschen Filmbranche liegen unruhige Zeiten. Nach über einem Jahr Stillstand hatte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Claudia Roth, im Februar dieses Jahres einen Reformvorschlag zur deutschen Filmförderung präsentiert. Seitdem herrschte Funkstille; jetzt erst kommt Bewegung in ein offizielles Gesetzgebungsverfahren. Während eine generelle Restrukturierung der deutschen Filmförderung zu unterstützen ist, wirkt die Hängepartie nicht nur unseriös, sondern führt zu einer zunehmenden Belastung für den Produktionsstandort Deutschland.

Der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ist es leider nicht gelungen, einen konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten anzustoßen. Der größte Teil der Filmbranche ist für die Reform der Filmförderung gar nicht konsultiert worden. Stattdessen werden ideologische Ziele verfolgt: Bei der Filmförderung sollen künftig ökologische und soziale Kriterien wichtigere Positionen einnehmen als die wirtschaftliche Vernunft. 

Die angestrebte Reform der Filmförderung fußt auf drei Säulen. Die erste Säule betrifft die eigentliche Novelle des Filmfördergesetzes (FFG). Die beiden anderen Säulen sind jedoch hoch kontrovers und für den Stillstand des politischen Prozesses verantwortlich: Diskutiert werden ein Steueranreizmodell zur Förderung der Medienwirtschaft sowie Investitionsverpflichtungen für die Branche. 

Ein Steueranreizmodell, wie es derzeit vorgestellt wurde, bedeutet einen Eingriff in die Finanzen der Länder. Die meisten Länder sind daher gegen die Einführung eines solchen Modells. Insbesondere Bundesländer, die keine ausgeprägten Filmstandorte sind, würden mit realen Steuerausfällen umgehen müssen. Bislang liegt kein sinnvolles Konzept vor, wie die Bundesländer finanziell entschädigt werden können. Und in Zeiten knapper Haushaltsplanungen ist nicht zu erwarten, dass sich das Problem auflösen wird.

Die dritte Säule sprengt letztlich jegliche unternehmerische Vernunft: Durch eine Investitionsverpflichtung wird der Filmstandort noch unattraktiver für internationale Produktionen und verschreckt Investoren. Diese würden sich nach Standorten umsehen, bei denen sie eine aktive Förderung erhalten und nicht zu Mindestinvestitionen verpflichtet werden. 

Anstatt die Filmproduzenten durch immer neue Regelungen zu verprellen, sollte sich die Beauftragte für Kultur und Medien Gedanken dazu machen, wie heimische Produktionen sinnvoll gefördert werden können, um den Produktionsstandort Deutschland zu stärken.

Eine echte Reform der Filmförderung ist nicht am Horizont zu erkennen. Zwar soll die Novelle des FFG noch vor der Sommerpause durchgewunken werden, jedoch ohne das Steueranreizmodell oder die Investitionsverpflichtung. Wann ein finaler Gesetzesvorschlag zu diesen beiden Säulen vorliegen wird, ist bislang nicht abzusehen.