Die Politik darf die Mindestlohnkommission nicht beeinflussen
Der Wirtschaftsrat kritisiert den aktuellen Überbietungswettbewerb von SPD, Linken und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei den Forderungen zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Festlegung einer Lohnuntergrenze muss allein den Tarifpartnern überlassen bleiben, um die Tarifautonomie zu schützen und wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten.
Bereits bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 hatte der Wirtschaftsrat vor der Gefahr gewarnt, dass die Lohnuntergrenze zum Spielball politischer Interessen werden könnte. Diese Befürchtung scheint sich nun zu bestätigen: Nachdem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit seiner Forderung von 15 Euro pro Stunde den Wettbewerb eröffnet hatte, zogen SPD, die Linke und zuletzt auch das BSW nach. Der Wirtschaftsrat sieht darin eine Missachtung der Mindestlohnkommission, die als unabhängiges Gremium der tarifpartnerschaftlichen Verantwortung verpflichtet ist. Diese politische Einmischung höhlt die Tarifautonomie aus und verschärft die wirtschaftliche Lage.
Bereits die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro je Stunde im Oktober 2022, die von der Ampelkoalition durchgesetzt wurde, hatte insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stark belastet. In Zeiten explodierender Energiepreise und einem konjunkturellen Abschwung stellte dieser Schritt für viele Betriebe einen drastischen Lohnkostenschock dar. Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, in der aktuellen Wirtschaftskrise eine weitere Erhöhung um 25 Prozent zu fordern. Dies zeugt nicht nur von ökonomischem Unverständnis, sondern torpediert auch das Versprechen der Ampelkoalition, die Wirtschaftskrise zu bekämpfen und Standortnachteile abzubauen.
Der Wirtschaftsrat appelliert deshalb an Union und FDP, sich entschieden zur Tarifautonomie zu bekennen und politische Einmischungen bei der Festlegung der Lohnuntergrenze klar zurückzuweisen. Die Lohnpolitik darf nicht zu einem politischen Überbietungswettbewerb verkommen. Eine Rückkehr zu den bewährten Prinzipien der Tarifpartnerschaft ist dringend notwendig, um die wirtschaftliche Belastung der Unternehmen zu mindern und den Standort Deutschland langfristig wettbewerbsfähig zu halten.