Digital Service Coordinator - Strukturen stärken, Verfahren beschleunigen

Der im Juli 2025 veröffentlichte erste Tätigkeitsbericht des bei der Bundesnetzagentur angesiedelten Digital Service Coordinators (DSC) zeigt: Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die Europäische Union einen zentralen Aufsichtsmechanismus geschaffen. Der DSC setzt die Vorschriften des DSA in Deutschland um, prüft Beschwerden, überwacht Plattformen und fungiert als zentrale Schnittstelle zur europäischen Aufsicht. 824 Beschwerden gingen 2024 über das Portal ein, vier Verwaltungsverfahren wurden eröffnet. Gleichzeitig macht die Bilanz deutlich: Damit der DSC seine Funktion erfüllt, sind drei Maßnahmen entscheidend – mehr Personal, effizientere Verfahren und ein verantwortungsvoller Umgang mit Forschungsdaten.
Personelle Ausstattung stärken
Der DSC startete im Mai 2024 mit lediglich 15 Stellen – unzureichend für fast 900 Eingänge im ersten Jahr. Ein personell schwach ausgestatteter DSC kann Beschwerden nicht zügig bearbeiten und seine Koordinierungsfunktion im europäischen Verbund nur eingeschränkt erfüllen. Engpässe erhöhen das Risiko verzögerter Verfahren und schwächen die Durchsetzungskraft des DSA, wodurch Vertrauen und Akzeptanz der Regulierung leiden.
Effizienz und Transparenz der Verfahren sichern
Strukturelle Defizite verschärfen die Herausforderungen zusätzlich: Im europäischen Beschwerdeaustauschsystem Agora fehlten 2024 noch funktionierende Schnittstellen, was Unsicherheit über Zuständigkeiten und Bearbeitungsfristen erzeugt. Für Unternehmen, Forschende und Nutzer ist klar: Nur digital organisierte, transparente Verfahren mit verbindlichen Fristen schaffen Rechtssicherheit, planbare Abläufe und Vertrauen in die faire Anwendung des DSA.
Forschungsdatenzugang mit Augenmaß gestalten
- Besondere Aufmerksamkeit verdient der delegierte Rechtsakt zu Artikel 40 DSA, der Ende 2025 in Kraft treten soll. Plattformen werden verpflichtet, nicht öffentliche Daten für die Forschung bereitzustellen – verbunden mit erheblichen Risiken:
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Bereits kleinste Datenlecks können Wettbewerbern strategische Vorteile verschaffen und Geschäftsmodelle gefährden.
- Haftungsfragen: Haftungsfragen bei der Bereitstellung von Daten: Missbrauch oder unbefugter Zugriff können sowohl rechtliche Haftungs- als auch Reputationsrisiken für die Plattformen erzeugen.
Kosten und organisatorischer Aufwand: Der Aufbau sicherer Datenräume, Schnittstellen und Kataloge bindet erhebliche personelle und technische Ressourcen.
Transparenz ist ein zentrales Ziel des DSA. Sie darf jedoch nicht zulasten von Sicherheit, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit gehen. Der Zugang zu Forschungsdaten muss strengen Verhältnismäßigkeitsprüfungen unterliegen.
Fazit: Der DSC hat im ersten Jahr wichtige Grundlagen gelegt. Die kommenden Aufgaben – insbesondere beim Forschungsdatenzugang – erfordern klare politische Weichenstellungen. Nur mit ausreichenden personellen Ressourcen, effizienten Verfahren und einem verantwortungsvollen Umgang mit Unternehmensdaten kann der DSC seine Rolle als zentrale Aufsicht im digitalen Binnenmarkt wirksam ausfüllen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Digitalwirtschaft zu gefährden.