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01.12.2022
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Doppelter Solidaritätszuschlag, doppelte Ungerechtigkeit

©Adobe Stock (Mirko)

Eine Verdopplung des Solidaritätszuschlags, wie jüngst von der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer gefordert, führt in erster Linie zu einer Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Dabei belegt Deutschland bei den Unternehmensteuern von Kapitalgesellschaften bereits einen unrühmlichen Spitzenplatz und die Personengesellschaften sind ohnehin einem strukturellen Besteuerungsnachteil ausgesetzt. Statt immer weiter Steuererhöhungen zu fordern und den Standort Deutschland in seiner Attraktivität zu schwächen, sollten steuerpolitische Maßnahmen ergriffen werden, um die Liquiditätssituation der Unternehmen zu stärken. Dies ist insbesondere notwendig, da sich immer deutlichere Anzeichen einer aufkommenden Liquiditätskrise beobachten lassen.

Diese Entwicklung droht sich im kommenden Jahr massiv zu verschärfen. Mit der Reform der Verlustverrechnung, der Reaktivierung des § 111 EStG und der Einführung einer Rohstoffbevorratungsrücklage liegen – auf die Gesamtperiode betrachtet – haushaltsneutrale Optionen auf dem Tisch und sollten schnellstmöglich ergriffen werden. Der Umstand, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags aktuell in Karlsruhe zur Prüfung liegt, führt auch dazu, dass die Forderung nach einer Verdoppelung aus haushalterischer Sicht unverantwortlich ist. Wird der Solidaritätszuschlag gekippt, könnten Steuerzurückzahlungen drohen. Diese Forderung ist daher nicht mit einer transparenten und generationsgerechten Haushaltspolitik vereinbar. Ähnlich verhält es sich mit der Erhöhung des Spitzensteuersatzes, der vor allem die Personengesellschaften mit einer weiteren Belastung konfrontiert – dabei müsste hier endlich die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, die die Reform der Thesaurierungsbesteuerung in Aussicht stellt.