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03.08.2023
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Eigenverantwortliche Altersvorsorge: Wesentliche Forderungen des Wirtschaftsrates aufgegriffen

Fokusgruppe Private Altersvorsorge im Bundesfinanzministerium stellt Empfehlungen auf
©Adobe Stock (Syda Productions)

Der Wirtschaftsrat begrüßt die jüngsten Weichenstellungen auf dem Feld der eigenverantwortlichen Altersvorsorge. Die aktuellen Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge unter Leitung von Dr. Florian Toncar MdB, Parlamentarischer Staatsekretär im Bundesfinanzministerium, bedeuten wesentliche Fortschritte für auskömmliche Alterseinkommen. Damit sind zentrale Forderungen des Wirtschaftsrates aufgegriffen worden.

Rund 16,5 Millionen Riester-Sparer erschließen sich mit staatlicher Förderung eine zusätzliche, kapitalgedeckte Vorsorge. Die Riester-Rente ist damit die erfolgreichste freiwillige private Altersvorsorge der Welt. Die Fokusgruppe private Altersvorsorge greift die wesentlichen Forderungen des Wirtschaftsrates auf, wie Riester noch attraktiver werden kann:

Bessere Renditechancen durch flexiblere Anlagemöglichkeiten schaffen! Gerade angesichts des im historischen Vergleichs immer noch niedrigen Zinsniveaus und der langen Dauer dieser Niedrigzinsphase muss es den Trägern bzw. Anbietern von Altersvorsorgeprodukten ermöglicht werden, in ihrer Kapitalanlage stärker zu diversifizieren, wie es in anderen EU-Staaten längst Standard ist. Dies stärkt die Beteiligung der Bürger am Immobilien- und Produktivvermögen, das gerade bei mittel- bis langfristigem Horizont gute Renditechancen bei vertretbarem Risiko bietet. Hierdurch kann die Riester-Rendite erheblich nach oben klettern! Die gegenwärtig noch gesetzlich vorgeschriebene Bruttobeitragsgarantie nimmt Riester-Sparern bei Neuabschlüssen dagegen weitgehend die Möglichkeit, an der Wertentwicklung von Aktienmärkten zu partizipieren. Niedrige Zinsen gepaart mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie erzwingen die Investition großer Teile des Sparkapitals in wenig volatile Anlageformen wie Anleihen, die nur relativ wenig Rendite abwerfen. Umso wichtiger ist die Empfehlung der Fokusgruppe private Altersvorsorge, die 100-prozentige Bruttobeitragsgarantie abzuschwächen und den Riester-Sparern die Möglichkeit zu geben, auch ein niedrigeres Garantieniveau zu wählen.

Riester-Rente dynamisieren! Seit der Riester-Einführung im Jahr 2001 wirkt die starre, festgeschriebene Obergrenze beim förderfähigen Höchstbeitrag von 2.100 Euro jährlich wie ein Deckel. Der Forderung des Wirtschaftsraters entsprechend setzt sich die Fokusgruppe private Altersvorsorge hier für eine Dynamisierung ein.

Riester-Rente vereinfachen! Die hohe Komplexität der Riester-Rente wirkt für viele abschreckend. Der Wirtschaftsrat begrüßt die Empfehlung der Fokusgruppe, hier Vereinfachungen herbeizuführen!

Vorsorgeberatung marktgerecht entlohnen! Berater und Vermittler haben gezeigt, dass sie für die Verbreitung der eigenverantwortlichen Altersvorsorge sorgen können, gerade auch im Vergleich mit dem Negativbeispiel Großbritannien. Dort sind durch Überregulierung und ein Verbot der provisionsbasierten Beratung weite Teile der Beratungskapazitäten verloren gegangen. Gut beraten kann zudem nur, wer hochqualifiziert ist und sich kontinuierlich weiterbildet – das ist zeit- und kostenintensiv und muss dementsprechend angemessen vergütet werden. Umso wichtiger ist es, dass die Fokusgruppe private Altersvorsorge keinen Provisionsdeckel bei der Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten empfiehlt.

Aus ordnungspolitischer Sicht entscheidend: Die Forderung nach einem Staatsfonds in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Angeboten hat in der Fokusgruppe private Altersvorsorge keine Mehrheit gefunden. Berücksichtigt wird damit das Ludwig-Erhard-Wort, dass der Staat als Schiedsrichter zwar über die Einhaltung der Regeln des Marktes wachen muss, aber keinesfalls selbst als Marktteilnehmer mitspielen darf. Dies gilt umso mehr, wenn ein staatliches Produkt mit massiven, unfairen Vorteilen auf den Markt für Altersvorsorgeprodukte träte: Typischerweise käme bei diesen Vorschlägen der Steuerzahler für die Entwicklung des Produktes und die Anlaufkosten auf. Dank der institutionellen Bevorzugung durch Zwangsverpflichtung von Arbeitgebern fielen in den staatlichen Produkten keine Vertriebskosten an. Alles dies sind unfaire Wettbewerbsverzerrungen zulasten der verschiedenen privatwirtschaftlichen Anbieter.

Wenn die öffentliche Hand in einem Aktiencrash einspringt und den Vorsorgefonds stützt, würde es zugleich extrem teuer für den Steuerzahler. Noch dazu wurden staatliche Rentenkassen immer wieder von der Politik zweckentfremdet, um heute mehr Geld auszugeben, das dann morgen den Beitragszahlern und Rentnern fehlt. Es gilt das Wort von Alois Schumpeter: „Eher legt sich ein Hund einen Wurstvorrat an, als eine Regierung eine Geldreserve.“ Obendrein würde der öffentliche Sektor durch Investitionen des von ihm direkt oder indirekt kontrollierten Alterssicherungsfonds in Aktiengesellschaften maßgebliche Kontrolle über die Unternehmen gewinnen, was ordnungspolitischen Grundsätzen ebenfalls grob zuwiderliefe.

Mit den Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge unter Leitung von Dr. Toncar MdB ist die Einrichtung eines Staatsfonds zur privaten Altersvorsorge in dieser Legislaturperiode vom Tisch. Der Wirtschaftsrat begrüßt ausdrücklich, dass die Koalition damit die Leitplanken der Sozialen Marktwirtschaft einhält!