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15.07.2026
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Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Ergebnisse des Reform-Koalitionsausschusses aus Sicht des Wirtschaftsrates

©Adobe Stock (ugiss)

Das vom Reform-Koalitionsausschuss Anfang des Monats beschlossene „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ enthält wichtige Maßnahmen für mehr Wachstum und Erwerbstätigkeit. Angesichts der langanhaltenden strukturellen Wachstumsschwäche müssen diese nun schnellstmöglich umgesetzt werden. 

Gerade der arbeitsmarktpolitische Teil des Programms ist erfreulich. Besonders zu begrüßen ist die geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung von 24 auf bis zu 48 Monate mit der Möglichkeit einer bis zu sechsmaligen Verlängerung. Gerade in der aktuellen langanhaltenden strukturellen Wachstumskrise schaffen die zusätzlichen Befristungsmöglichkeiten für Unternehmen die notwendige Flexibilität für Neueinstellungen und senken insbesondere für kleine und mittlere Betriebe die Hürden, zusätzliches Personal einzustellen. Davon profitieren letztlich auch Arbeitnehmer, die so mit wesentlich geringeren Einstellungshürden auf Unternehmensseite konfrontiert werden. 

Ebenso positiv ist das angekündigte Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau. Die geplante Abschaffung zahlreicher Berichts- und Dokumentationspflichten sowie die Einführung einer Berichtspflichten-Bremse greifen langjährige Forderungen der Wirtschaft auf. Ein starkes Signal ist zudem die geplante Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. 

Das Beschlusspapier des Koalitionsausschusses enthält steuerliche Entlastungen niedriger und mittlerer Einkommen. Allerdings gleichen diese kaum die Wirkung der Inflation auf den Steuertarif aus. Grundsätzlich wäre hier ein größerer Aufschlag wünschenswert gewesen. Bedauerlich ist zudem die gleichzeitige Anhebung der sog. Reichensteuer. Sie verschlechtert die Investitionsbedingungen insbesondere für viele als Personengesellschaften geführte Familienunternehmen. Daher wird dieses Thema weiter zu diskutieren sein. 

Grundsätzliches Standorthemmnis in Deutschland ist die Aussicht auf drastisch steigende Lohnzusatzkosten, insbesondere der Rentenversicherungsbeiträge. Lobenswert ist es daher, dass sich der Koalitionsausschuss zur Umsetzung der Empfehlungen der Rentenkommission bekennt, die die umlagefinanzierte gesetzliche Rente auf ein stabiles Fundament stellen. Wenn allerdings die im Kommissionsbericht ebenfalls vorgesehene zusätzliche Kapitalrente die Rentenversicherungsbeiträge treibt, müssen die Beitragszahler an anderer Stelle entlastet werden. Zudem sind Minijobs zu bewahren. 

Grundsätzlich gilt es, die für den Wirtschaftsstandort positiven Beschlüsse des Koalitionsausschusses schnellstmöglich umzusetzen – das ist die Politik den Unternehmen mit ihren Beschäftigten und letztlich allen Bürgern unseres Landes schuldig. 

Eine ausführliche Bewertung sämtlicher Beschlüsse finden Sie in unserer Übersicht, in der wir die einzelnen Maßnahmen nach dem Ampelsystem (grün, gelb, rot) eingeordnet haben.

Hier geht es zur vollständigen Bewertung.