EU-Verordnung: Hochleistungswerkstoffe unter Druck
Die EU verfolgt derzeit eine umfassende Chemikalienregulierung, in deren Mittelpunkt steht, die nahezu gesamte Stoffgruppe der PFAS im Rahmen der REACH-Verordnung zu beschränken.
Nachdem ein Vorschlag von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bereits 2023 eingereicht wurde, soll die endgültige wissenschaftliche Bewertung Ende 2026 abgeschlossen werden. Danach wird die EU-Kommission einen konkreten Verordnungsentwurf vorlegen, welcher ganze Industriezweige in Deutschland – von der Pharmazie und Medizintechnik über die Lebensmittelindustrie bis hin zum Elektro- und Maschinenbausektor beeinflussen wird. Mit einem Inkrafttreten der Verordnung ist somit frühestens ab 2027 zu rechnen.
Jetzt ist die Zeit, in der PFAS-Debatte darauf hinzuweisen, dass ein Pauschalverbot nicht zielführend ist.
Fluorpolymere stellen eine kleine Gruppe innerhalb der PFAS dar, unterscheiden sich jedoch stark hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres Risikoprofils von anderen PFAS. Gleichzeitig sind sie essenziell, beispielsweise in der Medizintechnik für die Herstellung von Herzklappen und Prothesen.
Fluorpolymere sind daher nicht nur wirtschaftlich notwendig, sondern auch überlebenswichtig.
Würden sie pauschal verboten, drohten ganze Industriezweige abzuwandern.
Einer der Hauptkritikpunkte an PFAS sind ihre Emissionen. Hier gibt es Lösungen: Die Müllverbrennung gilt als sicheres End-of-Life Verfahren, indem es den Anteil an PFAS drastisch senkt. Zusätzlich gibt es Pilotprojekte im chemischen Recycling für Fluorpolymere, die deren Carbon Footprint um ca. 80 bis 90 Prozent senken können.
Der Wirtschaftsrat setzt sich in der EU dafür ein, Fluorpolymere beim PFAS-Beschränkungsverfahren auszunehmen. Die Emissionen nicht-polymerer PFAS während der Herstellung von Fluorpolymeren können durch verbesserte Verfahren sicher in den Griff bekommen werden.