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04.09.2024
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Entscheidung über KI-Governance in Deutschland steht an: Nur mit der richtigen Aufsichtsbehörde lässt sich ein zweites DSGVO-Desaster verhindern

©Adobe Stock (pichitpon)

Nach Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung am 01. August dieses Jahres muss Deutschland innerhalb der nächsten zwölf Monaten eine behördliche Aufsichtsstruktur für Künstliche Intelligenz einrichten. Die Bundesregierung ist deshalb dazu aufgefordert in den nächsten Monaten einen vollständigen Umsetzungsplan für die Aufsichtsbehörde und deren Ausstattung mit Personal und finanziellen Ressourcen vorzulegen. 

Der Wirtschaftsrat fordert für die Einrichtung der KI-Aufsichtsbehörde eine innovationsfreundliche, kostenarme und praxisnahe Lösung. Mit Blick auf die Fehler, die bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gemacht wurden, darf es keine Aufsicht durch die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder geben. Andernfalls wird die KI-Aufsichtsbehörde zu einer Innovationsverhinderungsaufsicht und der EU AI Act zu einem echten Standortnachteil für KI-Unternehmen und KI-Anwender in Deutschland. Zudem sollte die Aufsicht nicht föderal strukturiert, sondern möglichst zentralisiert sein, da KI-Anwendungen auf eine einheitliche Regulierung angewiesen sind. Es darf kein KI-Kompetenz-Wirrwarr geben. 

Für die KI-Aufsicht in Frage käme deshalb grundsätzlich nur die Bundesnetzagentur oder eine neu zu gründende Behörde. Mit Blick auf die der Bundesregierung noch zur Verfügung stehenden Zeit und den mit einer Behördenneugründung verbundenen Kosten spricht sich der Wirtschaftsrat für die Bundesnetzagentur als neue KI-Aufsichtsbehörde aus. Die Bundesnetzagentur kann in diesem Zuge relativ leicht zu einer umfassenden Digitalbehörde mit den erforderlichen Unabhängigkeiten ausgebaut werden.

Die richtige Aufsichtsbehördenstruktur wird entscheidend dafür sein, ob KI in Deutschland auch in Zukunft noch erfolgreich entwickelt und umfassend eingesetzt wird.