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17.01.2024
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EU-Finanzminister einigen sich auf Schuldenregeln mit Verbesserungspotenzial

Ende 2023 erfolgte eine Einigung auf eine Wiedereinsetzung der EU-Schuldenregeln ab 2024
©Adobe Stock (nito)

Die Ende 2023 erfolgte Einigung der EU-Finanzminister auf eine Wiedereinsetzung der EU-Schuldenregeln ab 2024 ist grundsätzlich erfreulich. Positiv ist dabei insbesondere die Bestätigung der Maastricht-Obergrenzen für das jährliche Haushaltsdefizit – drei Prozent – sowie die Staatsverschuldung – 60 Prozent. Gleichzeitig jedoch sind bei den nun anstehenden Verhandlungen im Europäischen Parlament konsequentere Konsolidierungsvorgaben für Schuldenstaaten zu etablieren. Schließlich sind solide Finanzen der Mitgliedsstaaten entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union.

Bundesfinanzminister Christian Lindner MdB hat gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Bruno LeMaire den deutsch-französischen Motor wieder angeworfen und einen Vorschlag zur Wiedereinsetzung der EU-Schuldenregeln ab 2024 entwickelt, der dann von den EU-Finanzministern am 20. Dezember angenommen wurde. Dies ist zunächst einmal in doppelter Hinsicht positiv: Erstens ist der deutsch-französische Motor unverzichtbar für das Vorankommen der Europäischen Union. Und zweitens kann die EU nur mit konsequenten Schuldenregeln funktionieren, die klar vermitteln, dass jeder Staat für sich selbst einstehen kann und wird.

Schuldenvergemeinschaftungen, wie sie im Gefolge der EU-Finanzkrise wie auch der Corona-Krise direkt oder indirekt stattgefunden haben, waren Sündenfälle, die sich nicht wiederholen dürfen. Letztlich stellt sich sonst sowohl für die finanzstarken als auch die finanzschwachen Staaten die Frage, warum sie überhaupt Haushaltsdisziplin üben sollen, wenn Schulden am Ende doch breit verteilt werden. Letztlich verlieren die Staaten dann in einer Verschuldungsspirale ihre Handlungsfähigkeit. Zugleich haben in der Corona-Pandemie die schlagkräftigen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Bürger und Unternehmen gezeigt, wie wichtig der vorherige jahrelange Schuldenabbau für die Flexibilität in der konkreten Krisensituation war.

Gerade für einen konsequenten Konsolidierungskurs jedoch springt der deutsch-französische Vorschlag, der dann von den EU-Finanzministern angenommen wurde, zu kurz. Mit Blick auf die noch ausstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament fordert der Wirtschaftsrat:

  • Verbindliche Schuldenabbauregeln statt des vorgesehenen politischen Geschachere mit der Europäischen Kommission
  • Kürzere Fristen für die Rückkehr auf einen Schuldenabbaupfad statt des vorgesehenen maximal siebenjährigen Zeitraums für die Haushaltsanpassung
  • Rückführung der Ausnahmetabestände: reguläre Ausgaben für die Verteidigung oder den Klimaschutz tragen nicht zur Steigerung des Wertschöpfungspotenzials bei und dürfen daher keinesfalls über Schulden finanziert werden.

Stabile Haushalte der Mitgliedsstaaten sind eine Säule, ohne die die Europäische Union nicht funktionieren kann. Deshalb sollte das Europäische Parlament den Vorschlag der EU-Finanzminister zu den Schuldenregeln noch nachschärfen.