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13.03.2024
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EU-Lieferkettengesetz muss scheitern

Das Abenteuer der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) setzt sich fort
©Adobe Stock (ANIS)

Es wird ein Abstimmungstermin gesetzt. Dann wird er wieder verschoben. Das geht nun schon seit einigen Wochen so. Die Saga um die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), also die europäische Lieferkettenrichtlinie, findet und findet kein Ende. Ein Kompromissvorschlag folgt dem anderen, um die Richtlinie irgendwie noch vor der Europawahl im Juni zu retten.


Die Zeichen stehen indes gut: Die Richtlinie wird aller Voraussicht nach an den Blockadehaltungen von vielen Mitgliedsländern, darunter Italien, Österreich und Deutschland, scheitern. Warum ist das gut?


Die grundsätzlichen Einwände dürften bekannt sein: Letztlich bringen die Regelung mehr Schaden als Nutzen und zwar für alle Beteiligten.


Die Unternehmen sind inmitten einer drohenden Rezession, hoher Inflation und enorm gestiegenen Energiepreisen sowie einer großen Steuerbelastung auch ohne überbordende Berichts- und Bürokratiepflichten schon genügend belastet. Auch der Verbraucher würde am Ende von der CSDDD getroffen, da ein Kostenanstieg für Bürokratiemaßnahmen auch die Endverbraucherpreise steigen lässt.


Der deutschen Wirtschaft würde aber auch im Allgemeinen geschadet. Die Prüfverpflichtungen der CSDDD sind enorm weitgefasst. Auf viele mittelbare Zulieferer haben Unternehmen jedoch gar keinen Zugriff geschweige denn Einfluss. Es besteht die Gefahr des kompletten Rückzugs von europäischen Unternehmen aus kleineren Ländern mit schwierigen Kontrollbedingungen zugunsten Ländern mit etablierten Standards. Dies würde Kinderarbeit und weitere avisierten Probleme nicht bekämpfen, sondern nur in andere Sektoren oder auf andere Akteure verlagern. Selbst den Menschen entlang der Lieferketten, für die das Gesetz eigentlich gedacht ist, schadet das Gesetz am Ende, weil sie gar nicht die finanziellen und strukturellen Mittel haben, um den umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen. Es besteht die große Gefahr, dass sich Unternehmen eher an Großbetriebe wenden, welche die erforderlichen Mittel bereitstellen können.


Einige Akteure der Wirtschaft und vor allem der Verbände sind dennoch für die Verabschiedung der Richtlinie. Ihr Hauptargument ist die Schaffung einheitlicher Standards. Natürlich ist die jetzige Situation mit einem Flickenteppich von nationalen Regelungen nicht gut. Das darf aber kein Argument sein, eine an sich schlechte Regelung auf EU-Ebene zu zementieren. Sollte die Richtlinie verabschiedet werden, so bleibt sie auch in Kraft.

Positiv gewendet haben wir mit Ablehnung der Richtlinie die Chance, endlich unser nationales verkorkstes Lieferkettengesetz (LkSG) auszusetzen und grundsätzlich zu überarbeiten. Wir haben die Chance, eine Gesamtkonzipierung von sinnvollen Lieferkettengesetzen in enger Zusammenarbeit mit der Praxis neu zu konzipieren und vernünftig vorzubereiten. Diese Chance sollten wir nutzen.