Flexiblen Einsatz von Arbeitnehmern zulassen
Die Form des Arbeitens unterliegt einem Wandel – die Digitalisierung vieler Geschäftsprozesse beschleunigt die Veränderungsprozesse. Diese Entwicklung bietet enorme Chancen für die deutsche Wirtschaft. Gleichzeitig jedoch benötigen die Unternehmen Flexibilität, um mit dem Wandel umgehen zu können. Industrie 4.0, Arbeit 4.0 und Arbeitsmarktrahmen 1.0 passen einfach nicht zusammen. Wenn die DGB-Spitze, wie Mitte Mai auf ihrem Bundeskongress geschehen, jede Reformdebatte sofort als ‚Sozialabbau‘ diffamiert und die Flexibilisierung des Acht-Stunden Tages komplett blockiert, dann verweigert sie sich der Realität, dass der Arbeitsstandort Deutschland dringend wieder wettbewerbsfähiger werden muss. Letztlich würden alle verlieren, auch die Beschäftigten, wenn Be-triebe nicht mehr konkurrenzfähig sind und ihre Arbeitnehmer entlassen müssen.
Dagegen würden flexiblere Einsatzmöglichkeiten von Arbeitnehmern einerseits helfen, bestehende Arbeitskräfteengpässe zu lindern. Andererseits böten sich so den Bürgern auch bessere Entfaltungsmöglichkeiten. Um das volle Potenzial von Arbeit 4.0 zu nutzen und damit gleichzeitig Arbeitskräfteengpässe zu lindern, sind daher folgende Anpassungen entscheidend:
- Ermöglichung von Ausnahmen bei den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten: Etwa zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Zusammenarbeit von Mitarbeitern in unter-schiedlichen Zeitzonen, z.B. bei Videokonferenzen mit den USA, ist eine entsprechende Öffnung sowohl im Interesse von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Deshalb sollte die Ruhezeit auf Wunsch des Arbeitnehmers und unter Berücksichtigung seines Gesundheitsschutzes auch unterbrochen bzw. aufgeteilt werden können, beispielsweise auf zwei Blöcke, von denen einer mindestens acht Stunden umfassen muss
- Aufhebung der täglichen Höchstarbeitszeit: Anstelle der täglichen Höchstarbeitszeit sollte eine Fokussierung auf eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden Arbeitszeit bei maximal sechs Arbeitstagen, wie dies die EU-Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht, angestrebt werden.
- Entschlackung der Arbeitsstättenverordnung: Die Vorgaben für mobile Arbeitsplätze müssen realitätsnäher gestaltet werden. Arbeitgebern ist es kaum möglich zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die rigiden deutschen Arbeitsplatzvorschriften auch fern der Betriebsstätte eingehalten werden – beispielsweise am Privatwohnsitz oder unterwegs in Hotels und Zügen.
- Erleichterung von Personalpartnerschaften: Gerade in der Corona-Krise mit drastischen Umsatzeinbrüchen in einigen Branchen und erhöhter Nachfrage in anderen Wirtschaftszweigen hat es sich als sinnvoll erwiesen, wenn Unternehmen ihre Belegschaft ganz oder teilweise anderen Firmen zur Verfügung stellen können. Umso dringender muss der Rechtsrahmen hierfür verein-facht werden.
Wenn die Bundesregierung in diesem Sommer den Wirtschaftsstandort Deutschland mit einem großen Reformpaket nach vorne bringen möchte, dann muss die Flexibilisierung der Arbeitszeiten dabei eine zentrale Rolle spielen!