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02.07.2026
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Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur (Natif) – Wirtschaftsrat befürchtet ineffektive Prozesse zu Lasten des Naturschutzes

©Adobe Stock (Frank Gärtner)

Intensiv ringt die Bundesregierung – mit sich – um die Modernisierung des Landes. Nach langer Verhandlung wurde in der vergangenen Woche mit der erforderlichen Regierungsmehrheit als ein wichtiger Meilenstein das Infrastruktur-Zukunftsgesetz aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder durch den Deutschen Bundestag gebracht. Das Gesetz gilt als Gamechanger und wird Planungs- und Genehmigungsverfahren für zentrale Verkehrsprojekte drastisch beschleunigen. Eng verbunden mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist das Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur (Natif), das noch auf seine Verabschiedung wartet und in seiner derzeitigen Fassung einige Fehlsteuerungen produzieren könnte. 

Das von Bundesumweltmister Carsten Schneider als Bedingung für die Zustimmung der SPD zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgelegte Natif soll, so die Begründung, einen Ausgleich schaffen zwischen den Interessen der natürlichen und der grauen Infrastruktur. Ein zentrales Element hierbei: die Kompensation von Eingriffen in die Natur durch Ersatzgeldzahlungen. 

Bisher galt bei Eingriffen in die Natur meist eine Realkompensation, d. h. die Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe. Mit dem Natif soll diese Regelung für Infrastrukturvorhaben umgestaltet werden, um Ersatzgeldzahlungen zu erleichtern. Die über die Entgeltzahlungen eingenommenen Mittel sollen in einen in der Verwaltung des Bundesumweltministeriums stehenden Fonds fließen, aus dem dann Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes finanziert werden, beispielsweise die Wiedervernässung von Mooren oder großflächige Aufforstungen. Gegen derartige Renaturierungsvorhaben ist grundsätzlich nichts einzuwenden.

Kritisch indes sieht der Wirtschaftsrat die Übernahme neuer Aufgaben durch den Staat, die bislang hoch effizient privatwirtschaftlich gelöst wurden, etwa über Flächenagenturen. Flächenagenturen sind Naturschutzdienstleister, die den Ausgleich für Eingriffe in die Natur organisieren, in dem sie vorgeplante Ausgleichsflächen vermitteln und für Investoren und Vorhabenträger die gesamte Abwicklung – von der Flächenbeschaffung bis zur langfristigen Pflege der Naturräume – übernehmen. 

Wenn der Staat nun auch auf diesem Gebiet selbst aktiv wird, steht zu befürchten, dass dies eher zu mehr Bürokratie als weniger führen wird und damit letztlich weniger Geld beim eigentlichen Zweck, dem Naturschutz, ankommt. Denn alle Erfahrungen mit dem wirtschaftlichen Engagement des Staates zeigen: Nicht unrealistisch sind hohe Verwaltungskosten und komplizierte administrative Prozesse, bis das Geld tatsächlich ökologisch wirksam wird.

Der Wirtschaftsrat appellierte daher, statt neue Förderlogiken zu schaffen und Mittel zu „parken“, Kompensationsgelder weiter direkt in reale Renaturierungsprojekte fließen zu lassen.