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17.06.2026
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Hintergrundgespräch mit Dr. Andreas Schwarz, Kabinettschef der EU-Kommissarin Zahariewa

©Adobe Stock (EnricaDjango)

Am Mittwoch, den 10. Juni 2026, lud der Wirtschaftsrat zu einem exklusiven Hintergrundgespräch mit Dr. Andreas Schwarz, Kabinettschef der EU-Kommissarin Ekatarina Zahariewa, ein. Zentrale Themen von Kommissarin Zahariewa sind Startups und Scale-ups, das 28. Regime der EU und der EU Innovation Act. 

Max Gulde, Vorsitzender der Bundesarbeitsgruppe Raumfahrt beim Wirtschaftsrat, moderierte und leitete die Teilnehmer durch das Gespräch. Als Gründer von constellr brachte Gulde nicht nur die Perspektive eines Startups mit, sondern konnte die Hürden der Start-up Finanzierung und seine persönlichen Erfahrungen mit bisherigen EU-Richtlinien und Förderprogrammen aufzeigen.

In seinem einführenden Impuls gab Dr. Schwarz Einblicke in neue EU-Vorhaben im Bereich von Venture Capital. Der European-Scale-Up Fund beläuft sich mittlerweile auf eine Größe von 3,5 Mrd. Euro. Der Fond selbst wird durch den Anbieter EQT betreut und löst den Vorgänger der EU, den EIC, ab. Frühere Strukturen, bei denen die Verwaltung von Fonds bei einer EU-Behörde lagen, werden damit von einem führenden Marktanbieter abgelöst. Dies soll kurz- und langfristig zu einem effizienteren Modell führen und die Investitionen auf Fond und Unternehmensseite erleichtern. 

In der Diskussion kristallisierten sich mehrere Schlüsselpunkte heraus: 

Innovation als Treiber – Ohne Innovation kann es kein nachhaltiges Wirtschaftswachstum geben. Innovation treibt die gesamte Wirtschaft an, umso wichtiger ist die Innovation, die durch europäische Startups und Scale-ups entsteht, zu unterstützen.

Ankerverträge – Die Investition in ein Startup, die über einen Ankervertrag entsteht, bietet anderen Investoren Investitionssicherheit und bringt den Ball für mehr Investitionen ins Rollen.

EU Inc. – Die EU. Inc. Initiative ist von großer Bedeutung, denn hier wird die schnelle und unkomplizierte Unternehmensgründung gefördert. Wichtig ist jedoch bei der Verabschiedung und Umsetzung standhaft zu bleiben und keine Verwässerung des Vorhabens durchgehen zu lassen. 

Mindset – Das bisherige Mindset und die risikoaverse Einstellung gegenüber Startups, Scale-ups und Venture Capital muss sich ändern. Man muss sich Beispiele an anderen Ländern nehmen, denn die Investition in Wagniskapital ist schon lange nicht mehr ein Hochrisikoinvestment, sondern alltäglicher Teil des Kapitalmarkts. Zudem ist die Förderung von Innovation über die Finanzierung von Startups und Scale-ups wichtiger, denn je, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Venture Capital Steuerentlastung – Eine interessante Ergänzung bietet ein Blick nach Italien. Hier gibt es Steuerentlastungen für die Investition in Venture Capital – ein Fallbeispiel, das sich der deutsche Gesetzgeber näher anschauen muss.