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17.07.2024
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Jahressteuergesetz II – Schlechte Ideen sterben langsam

©Adobe Stock (Andrey Popov)

Die Ampelregierung veröffentlichte am vergangenen Mittwoch den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024, wohl gemerkt das zweite Jahressteuergesetz in diesem Jahr. Nun mag man vermuten, wirtschaftspolitisch herausfordernde Zeiten rufen nach besonderen Maßnahmen, denn es ist das erste Mal in der bundesdeutschen Geschichte, dass es zwei Jahressteuergesetze in einem Jahr gibt. Bei einer genaueren Betrachtung fällt allerdings auf, dass dies nicht der Grundgedanke dieses Gesetzes war.

Vielmehr sticht ins Auge, dass vor allem politisch umstrittene steuerliche Maßnahmen in einem einzigen Gesetz vereint werden sollen. Dazu zählen beispielsweise die Überführung der Steuerklassen III/V in das Modell der Steuerklasse IV mit Faktor, Anpassungen bei der Regelung der Gemeinnützigkeit sowie die Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltung. Dabei hat der Wirtschaftsrat erst vor kurzem die Streichung dieses rot-grünen Projekts aus dem Wachstumschancengesetz positiv hervorgehoben. Durch diese Anzeigepflicht für nationale Steuererstattung wird prinzipiell Steuerbetrug unterstellt. Sie belastet das Vertrauen zwischen Steuerberater und Klienten massiv, wobei der Aufwand und Nutzen einer solchen Pflicht in einem völligen Missverhältnis steht. Nun ist dieses Beispiel für fehlgeleitete, teure Ampel-Symbolpolitik mit diesem zweiten Jahressteuergesetz wieder aufgetaucht.

Da überrascht es nicht, dass das Bundesfinanzministerium diesen Gesetzesentwurf mitten in der Urlaubszeit mit einer Frist zur Stellungnahme von gerade einmal einer Woche vorlegt. Offenbar ist nicht gewünscht, dass man sich diesen Entwurf genauer anschaut. Die Länder wiederum werden sich dieses Gesetz mit Sicherheit genauer anschauen, denn der Entwurf geht allein für sie von steuerlichen Mindereinnahmen von 5,1 Milliarden Euro pro Jahr aus.

Obwohl dieses zweite Jahressteuergesetz mit der Erhöhung der Grundfreibeträge für Arbeitnehmer einen guten Kern hat, wird es die Wirtschaft insgesamt leider nicht entlasten. Im Gegenteil, die neuen Mitteilungs- und Anzeigepflichten werden zu noch mehr Bürokratie führen; Bürokratie, die nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums Mehraufwendungen von 20 Millionen Euro pro Jahr und weitere 80 Beamte notwendig machen wird. Dies ist in Zeiten des wuchernden Bürokratiedickichts ein absolut fatales Zeichen!