Kommunale Verpackungssteuer stoppen – Handel und Gastronomie als Partner, nicht als Gegner begreifen

Die zunehmende Vermüllung unserer Innenstädte ist ein sichtbares und wachsendes Problem. Plastikverpackungen und Einwegbehältnisse prägen vielerorts das Stadtbild – mit negativen Folgen für Umwelt und Lebensqualität. Doch die Antwort darf nicht in einer kommunalen Verpackungssteuer liegen, die vor allem Gastronomie, Einzelhandel und Verbraucher belastet. Die Städte Tübingen, Bonn, Bremen, Freiburg oder etwa Köln haben sie bereits: die neue Steuer auf Einweg-Take-away-Verpackungen. Dem Vernehmen nach sympathisieren viele weitere deutsche Städte mit der Einführung einer solchen Steuer. Der Wirtschaftsrat sagt: Stopp! Statt einer weiteren Steuer braucht es eine nachhaltige Lösung – mit der lokalen Wirtschaft als Partner, nicht als Gegner.
Die praktischen Folgen einer solchen Steuer sind gravierend:
• Regulatorischer Flickenteppich: Unterschiedliche Steuersätze in unterschiedlichen Regionen und unterschiedliche Definitionen in jeder Kommune führen nicht nur zu Rechtsunsicherheit, sondern vor allem zu einem kaum mehr überschaubaren Bürokratiedickicht.
• Unklare ökologische Wirkung bei Doppelbesteuerung: Steuern dürfen in Deutschland nicht zweckgebunden erhoben werden – dass mehr Geld im Stadtsäckel mehr Reinigung des öffentlichen Raums oder eine häufigere Leerung von Abfallkörben zur Folge hat, widerlegt ein prüfender Blick. Vor allem: Es existieren bereits Lizenzentgelte, Einwegkunststofffonds sowie Straßenreinigungsgebühren und damit erhebliche, für die Wirtschaft kostspielige – und was den unlängst erst eingeführten Einwegkunststofffonds anbelangt – doppelte Belastungen.
• Belastung der Verbraucher: Klar ist, Mehrkosten werden auf alle Käufer umgelegt. Ob dies dazu führt, dass der Pizzakarton dann konsequent im Müllkorb landet, ist fraglich.
• Rechtliche Risiken: Unternehmen werden sich zu Recht durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen einen Steuerbescheid oder durch die Anrufung der Verwaltungsgerichte wehren. Eine Klagewelle ist vorprogrammiert.
Die Bayerische Staatsregierung hat die Zeichen der Zeit erkannt und im Mai 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen – mit dem Ziel, kommunale Verpackungssteuern im Freistaat zu verbieten. Der Wirtschaftsrat sagt: Richtig so! Denn die Begründung ist so klar wie nachvollziehbar: Bürokratieabbau, Entlastung von Bürgern und Wirtschaft, Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und Zweifel am ökologischen Nutzen. Statt neue Belastungen zu schaffen, sollten Kommunen auf Gegenalternativen setzen: Prävention, bessere Infrastrukturen wie Abfallbehälter, häufige Leerungen, Informationskampagnen und Community-Aktivitäten, vor allem aber straffe Sanktionen. Konsequent verhängte und schmerzhafte Bußgelder können sehr disziplinierend wirken. Dies zeigen zahlreiche Erfahrungen aus anderen Ländern.
Für den Wirtschaftsrat steht fest: Die kommunale Verpackungssteuer entlastet vorrangig nicht die Umwelt, sondern belastet die ohnehin gebeutelte Gastronomie sowie den Mittelstand – und nicht zuletzt auch den Verbraucher durch zusätzliche Kosten. Kommunen sollten ihre lokale und regionale Wirtschaft als Partner verstehen und sie nicht mit einer Steuer sanktionieren. Gerade Handel und Gastronomie sind Akteure, die für eine lebendige und florierende Innenstadt sorgen. Diese Branchen gilt es zu unterstützen, nicht zur Kasse zu bitten. Die Kommunen sind aufgerufen, dafür zu sorgen, dass das Müllproblem strukturiert, gemeinsam und nachhaltig gelöst wird.