Kommunen bei den Sozialausgaben entlasten, Renteneintrittsalter erhöhen

Der Wirtschaftsrat fordert eine Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben, um deren Haushaltsnöte nachhaltig zu lindern. Dies ist umso dringender, als das Defizit der Kommunen in 2024 mit knapp 25 Milliarden Euro einen neuen Rekord erreicht und sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdreifacht hat. Gerade langjährig SPD-regierte Städte weisen regelmäßig einen hohen Schuldenstand auf, heute schränken die daraus resultierenden Zinslasten deren Haushaltsspielräume ein. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Kommunen müssen dringend bei den Ausgaben für Sozialleistungen entlastet werden, die zuletzt drastisch angestiegen sind. Bei verschiedenen Posten ist hierfür allein die Bundesebene verantwortlich, die beispielsweise auch mit Rücksicht auf die Ausgaben der Kommunen für Grundsicherungsleistungen im Alter das Renteneintrittsalter auch über den 67. Geburtstag hinaus weiter erhöhen muss.
In den Jahren 2023 und 2024 stiegen die Ausgaben der deutschen Landkreise für Sozialleistungen jeweils um erschreckende 11,7 Prozent an, insgesamt damit um 25 Prozent. Überdurchschnittlich stark erhöhten sich dabei die Ausgaben für die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter: allein von 2023 auf 2024 um 13,2 Prozent. Gleichzeitig macht dieser Posten mit 14 Prozent einen beträchtlichen Anteil der Sozialausgaben der Landkreise aus. Dieser Aufwuchs korrespondiert mit einem deutlichen Anstieg der Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Alter und verläuft parallel zur drastischen Erhöhung des „Bürgergeldes“ durch die damalige Ampel-Bundesregierung: Allein in den 13 Monaten von Dezember 2022 bis Januar 2024 stiegen die Regelsätze für Alleinstehende um über 25 Prozent. In der Folge erhält nicht nur jeder Grundsicherungsempfänger mehr, sondern es erhalten auch mehr Menschen Grundsicherung im Alter, weil sie mit ihrer Rente von der sprunghaft angehobenen Grundsicherung überholt werden und damit von der Ampel-Bundesregierung – trotz der üppigen Rentensteigerungen in diesen Jahren – neu zu Bedürftigen deklariert und damit zu Empfängern von Grundsicherung im Alter gemacht wurden. Vor allem dadurch stieg die Zahl der Grundsicherungsempfänger im Alter von 658.500 in 2022 um 12,2 Prozent auf 738.800 in 2024 an.
Insbesondere durch politische Entscheidungen der Ampel-Regierung ist die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter also kräftig nach oben gegangen. Das hat aber – anders, als zuletzt öffentlich kolportiert – nichts mit einer Zunahme von Altersarmut zu tun; im Gegenteil, die Kaufkraft der gesetzlichen Renten steigt weiter an. Tatsächlich maßgeblich ist die politische Ausweitung des Kreises derer, die als bedürftig deklariert und zu Grundsicherungsempfängern gemacht werden.
Für den Zusammenhang, dass durch die Anhebung der Grundsicherungssätze mehr Rentner in die Grundsicherung gezogen werden, können die Kommunen absolut nichts. Trotzdem verlieren sie dadurch den finanziellen Spielraum für ihre eigentlichen Aufgaben. Deshalb muss auch mit Rücksicht auf die Kommunen die Bundesebene zurückhaltend mit Sozialausweitungen sein und stattdessen die Sozialsysteme zukunftsfest aufstellen.
Im konkreten Fall der Kosten für die Grundsicherung im Alter ist eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters, auch über den 67. Geburtstag hinaus, unabdingbar. Dadurch bleiben Menschen länger im Erwerbsleben. Weil das Erwerbseinkommen deutlich höher als die gesetzliche Rente liegt, sind sie dann regelmäßig nicht auf Grundsicherung angewiesen. Die Anpassung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung hält das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern halbwegs im Lot und ist damit der Königsweg, um eine auch weiterhin steigende Kaufkraft der Renten und tragbare Rentenversicherungsbeiträge miteinander zu verbinden.