Krankenhausreform: BMG geht endlich auf die Praxis ein – wichtige Forderungen des Wirtschaftsrates finden Gehör

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hatte das Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach ursprünglich eine Reform auf den Weg gebracht, die am Bedarf der Versorgung und den Erfahrungen der Praxis vielfach vorbeiging. Dass nun unter der neuen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) entscheidende Korrekturen vorgenommen werden, ist ein deutliches Signal: Die Kritik der Fachwelt und die fundierten Vorschläge des Wirtschaftsrates zeigen Wirkung.
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das kürzlich vom BMG vorgelegt wurde, greift zentrale Punkte auf, die der Wirtschaftsrat bereits seit Monaten fordert. Besonders hervorzuheben ist die stärkere Rolle der Länder in der Krankenhausplanung: Die Planungshoheit wird explizit betont, etwa durch die Möglichkeit, im Landesrecht konkrete Regelungen zu Leistungsgruppen zu schaffen. Damit wird dem föderalen Prinzip endlich wieder Rechnung getragen – ein richtiger und überfälliger Schritt.
Zudem sieht der überarbeitete Gesetzentwurf dringend notwendige Ausnahmen vor – etwa bei der Zuweisung von Leistungsgruppen für die Onkochirurgie und im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin. Diese Flexibilisierungen sind essenziell, um wohnortnahe Versorgung auch bei hochspezialisierten Eingriffen sicherzustellen und die medizinische Versorgung der Jüngsten nicht durch starre Strukturvorgaben zu gefährden.
Ein weiterer Fortschritt ist die geplante Einführung sogenannter „leistungsgruppenübergreifender Versorgungseinheiten“, insbesondere in der Kinderheilkunde. Auch diese neue Regelung trägt dazu bei, regionale Besonderheiten besser abzubilden und Versorgungslücken zu vermeiden.
Der Wirtschaftsrat hatte sich in zahlreichen Gesprächen, Positionspapieren und Fachgremien für genau diese Anpassungen stark gemacht. Unser Ziel war und ist es, eine Reform zu unterstützen, die Qualität, Wirtschaftlichkeit und regionale Versorgungsrealitäten gleichermaßen in den Blick nimmt. Die jetzt vorgelegten Änderungen zeigen: Eine evidenzbasierte, praxisnahe Gesundheitspolitik ist möglich – wenn die Stimmen aus der Versorgung ernst genommen werden.
Mit Ministerin Warken beginnt erkennbar ein neuer Stil im Bundesgesundheitsministerium. Der Dialog mit den Ländern, Klinikvertretern, Fachgesellschaften und nicht zuletzt mit den ordnungspolitisch engagierten Kräften aus der Wirtschaft zeigt Wirkung. Der Wirtschaftsrat wird diesen Weg weiterhin konstruktiv begleiten und sich mit Nachdruck für eine tragfähige, unbürokratische und qualitätsorientierte Krankenhausstruktur einsetzen.
Die Reform ist damit noch nicht abgeschlossen – aber sie ist auf einem besseren Weg. Entscheidend wird sein, dass die Länder ihre neue Gestaltungshoheit verantwortungsvoll nutzen und dabei den Fokus auf eine bedarfsgerechte und patientenzentrierte Versorgung legen.