Krankenhausreform braucht Praxisnähe: Wirtschaftsrat fordert Ausnahmen und warnt vor Fehlanreizen durch Vorhaltepauschalen
Der Wirtschaftsrat fordert weitere Ausnahmen von den verpflichtenden Spezialisierungen und Fallzahlen für Kliniken im Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG). Diese Ausnahmen verhindern Überregulierung, sichern die regionale Versorgung und machen die Reform überhaupt erst praxistauglich. Sie sind kein Aufweichen der Reform, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.
Die Krankenhauslandschaft ist hochgradig heterogen – was in einem urbanen Ballungsraum funktioniert, lässt sich nicht ohne Weiteres auf ländliche Regionen übertragen. Gerade dort, wo Wege weit und die ärztliche Versorgung ohnehin angespannt sind, können starre Vorgaben zu Leistungsgruppen oder Mindestvorhaltezahlen schnell existenzbedrohend für kleinere Häuser werden.
Die Verzögerung des KHAG in den vergangenen Wochen hat die Unsicherheit für viele Kliniken erhöht. Ohne Planungssicherheit drohen weitere Insolvenzen, weil Investitionen nicht stattfinden und die wirtschaftliche Lage vieler Häuser prekär bleibt. Auch der dringend notwendige Umbau der Krankenhauslandschaft droht ins Stocken zu geraten, da der geplante Transformationsfonds erst mit Inkrafttreten des Gesetzes aktiviert werden kann.
Konkret verlangt der Wirtschaftsrat:
- Zusätzliche Ausnahmen im KHAG – als Voraussetzung für eine praxistaugliche Reform.
- Überprüfung und Korrektur der Vorhaltepauschalen – damit die Finanzierung auskömmlich ist, Fehlanreize vermieden werden und keine Kostenexplosion zulasten der Beitragszahler entsteht.
- Faire Finanzierung durch Bund und Länder – statt einseitiger Belastung der Beitragszahler.
- Praxisgerechte Qualitätskriterien – die ambitioniert, aber realistisch umsetzbar sind.
- Wahrung der Länderhoheit – die Krankenhausplanung muss regional anpassbar bleiben.
Die Krankenhausreform muss sich an der Praxis messen lassen und darf die Beitragszahler nicht überfordern. Substanzielle Ausnahmen im KHAG sind notwendig, um Versorgungssicherheit und regionale Vielfalt zu bewahren. Vorhaltepauschalen in ihrer jetzigen Form hingegen bedrohen die finanzielle Stabilität des Systems. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Krankenhausreform mit Augenmaß umzusetzen.