Pflegeneuordnungsgesetz: Jetzt die Weichen für eine zukunftsfeste Pflege stellen
Mit dem angekündigten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung im Herbst die nächsten Reformschritte in der Pflege auf den Weg bringen. Der erwartete Referentenentwurf bietet die Gelegenheit, die Pflegeversicherung strukturell weiterzuentwickeln sowie die Rahmenbedingungen für Leistungserbringer nachhaltig zu verbessern.
Der Wirtschaftsrat begrüßt, dass die Bundesregierung die Reform der Pflege zügig angehen will. Angesichts des demografischen Wandels, steigender Pflegebedarfe und der anhaltenden Finanzierungsprobleme der Sozialen Pflegeversicherung braucht Deutschland jetzt eine Reform, die nicht allein kurzfristige Finanzierungsfragen beantwortet, sondern die Versorgung langfristig stärkt.
Dabei sollte das Pflegeneuordnungsgesetz insbesondere genutzt werden, um Bürokratie abzubauen, Investitionen zu erleichtern und die Leistungsfähigkeit der Pflegeeinrichtungen dauerhaft zu sichern.
Reformen dürfen sich nicht auf die Finanzierung beschränken, sondern müssen auch die strukturellen Rahmenbedingungen in den Blick nehmen.
Ein Thema, das aus Sicht des Wirtschaftsrates in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit verdient, sind die Pflegeimmobilien. Sollte eine Umsetzung im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes rechtlich oder systematisch nicht möglich sein, erwartet der Wirtschaftsrat, dass die notwendigen Maßnahmen zeitnah in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene aufgegriffen werden.
Der Ausbau, die Modernisierung und der Erhalt von Pflegeimmobilien sind wesentliche Voraussetzungen für eine leistungsfähige pflegerische Versorgung. Gleichzeitig erschweren zunehmend komplexe und zwischen den Bundesländern stark voneinander abweichende Vorgaben Investitionen erheblich. Langwierige Genehmigungsverfahren, nachträgliche bauliche Anforderungen und starre Strukturvorgaben führen zu steigenden Investitionskosten und gefährden den Erhalt bestehender sowie den Neubau dringend benötigter Pflegeplätze.
Diese Entwicklung belastet nicht nur Pflegeeinrichtungen und Investoren, sondern wirkt sich letztlich auch auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen sowie die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme aus.
Der Wirtschaftsrat spricht sich deshalb für einen konsequenten Bürokratieabbau im Bereich der Pflegeimmobilien aus.Dazu gehören bundesweit einheitliche Mindeststandards, eine stärkere Flexibilisierung baulicher Strukturvorgaben, ein verlässlicher Bestandsschutz für bestehende Einrichtungen sowie deutlich schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren. Ebenso sollten technische Anforderungen konsequent auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft und Doppelregulierungen im Wohn- und Heimrecht abgebaut werden. Nur so lassen sich Investitionen fördern, zusätzliche Pflegeplätze schaffen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Einrichtungen langfristig sichern.