Pflegeneuordnungsgesetz: Kosten begrenzen, ohne die Versorgung zu gefährden
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin angespannte Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausgaben-anstieg zu bremsen und die Beitragszahler zu entlasten. Ein zentraler Ansatzpunkt sind dabei die Personalkosten in der Pflege, die in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen sind und einen wesentlichen Treiber der Kostenentwicklung darstellen.
Aus Sicht des Wirtschaftsrates ist das Ziel einer nachhaltigen Stabilisierung der Pflegeversicherung grundsätzlich nachvollziehbar. Die geplanten Regelungen werfen jedoch erhebliche Fragen auf. Insbesondere das Nebeneinander von fortbestehenden Lohnverpflichtungen und einer gleichzeitigen Begrenzung der Refinanzierung schafft neue wirtschaftliche Risiken für Pflegeeinrichtungen und gefährdet langfristig die Versorgungssicherheit.
Begrenzung der Refinanzierung statt struktureller Reformen
Kern des Gesetzentwurfs ist die vorübergehende Aussetzung wesentlicher Bestandteile der Tariftreueregelungen im SGB XI. Gleichzeitig sollen Vergütungssteigerungen künftig nur noch bis zur durchschnittlichen Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V refinanziert wer-den können.
Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, den Kostenanstieg in der Pflege zu begrenzen, ohne bestehende Löhne unmittelbar zu senken. Bereits zum 1. Januar 2027 gezahlte Gehälter sollen ausdrücklich geschützt bleiben.
Auf den ersten Blick erscheint dieser Ansatz ausgewogen. Tatsächlich entsteht jedoch ein grundlegender Widerspruch: Einerseits sollen die Pflegekosten begrenzt werden, andererseits bleiben bestehende tarifliche und arbeitsvertragliche Verpflichtungen bestehen. Pflegeunternehmen müssen damit weiterhin steigende Personalkosten tragen, können diese aber künftig nur noch begrenzt refinanzieren.
Damit wird das Problem nicht gelöst, sondern verlagert. Fortbestehende Tarifverpflichtungen treffen auf gedeckelte Finanzierung. Besonders deutlich zeigt sich diese Problematik bei tarifgebundenen Pflegeunternehmen.
Tarifverträge gelten unabhängig von sozialrechtlichen Refinanzierungsregelungen weiter. Bereits vereinbarte Tarifsteigerungen müssen von den Arbeitgebern umgesetzt werden. Übersteigen diese Lohnsteigerungen künftig die nach § 71 Abs. 3 SGB V zulässige Refinanzierungsgrenze, entsteht eine Finanzierungslücke, die unmittelbar von den Unternehmen getragen werden muss.
Die Folgen können erheblich sein. Tarifgebundene Träger verfügen oftmals nur über begrenzte wirtschaftliche Reserven. Werden steigende Personalkosten nicht mehr vollständig refinanziert, drohen Investitionsstaus, Angebotsreduzierungen oder im schlimmsten Fall wirtschaftliche Schieflagen.
Auch tarifanwendende Unternehmen und Einrichtungen, die sich am regional üblichen Entlohnungsniveau orientieren, bleiben von dieser Entwicklung nicht verschont. Zwar erhalten sie formal mehr Spielraum bei der Ausgestaltung zukünftiger Vergütungsmodelle. In der Praxis bestehen jedoch weiterhin erhebliche Zwänge des Arbeitsmarktes. Angesichts des Fachkräftemangels werden viele Einrichtungen ihre Vergütungsniveaus nicht wesentlich absenken können, ohne Personal zu verlieren oder Schwierigkeiten bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter zu riskieren.
Kosten werden verschoben statt gesenkt
Der Gesetzentwurf verfolgt das legitime Ziel, die Pflegeversicherung finanziell zu entlasten. Die vorgesehene Refinanzierungsbegrenzung führt jedoch nicht automatisch zu geringeren Kosten. Nicht refinanzierte Aufwendungen verschwinden nicht aus dem System. Vielmehr werden sie auf andere Akteure verlagert.
Pflegeeinrichtungen werden versuchen müssen, Finanzierungslücken über steigende Eigenanteile auszugleichen. Dadurch werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zusätzlich belastet. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sozialhilfeträger verstärkt einspringen müssen, wenn Betroffene die Eigenanteile nicht mehr aufbringen können.
Hinzu kommt das Risiko, dass wirtschaftlicher Druck auf die Einrichtungen zu Angebotsabbau führt. Bereits heute kämpfen zahlreiche Pflegeanbieter mit hohen Kosten, Fachkräftemangel und einer zunehmenden Bürokratiebelastung. Weitere wirtschaftliche Unsicherheiten können die ohnehin angespannte Versorgungslage zusätzlich verschärfen.
Mehr unternehmerische Freiheit statt neuer Finanzierungslücken
Wer den Anstieg der Pflegekosten wirksam begrenzen will, muss den Einrichtungen gleichzeitig die Möglichkeit geben, wirtschaftlicher zu arbeiten.
Die Deckelung der Refinanzierung allein reicht hierfür nicht aus. Pflegeunternehmen benötigen größere Handlungsspielräume bei der Organisation von Arbeitsprozessen, beim Personaleinsatz sowie beim Einsatz digitaler und innovativer Versorgungsformen. Gleichzeitig müssen regulatorische Vorgaben auf allen Ebenen kritisch überprüft und unnötige Bürokratie konsequent abgebaut werden.
Wenn der Gesetzgeber die Refinanzierung von Vergütungssteigerungen begrenzt, muss er den Unternehmen im Gegenzug die Möglichkeit geben, ihre Kostenstrukturen flexibel anzupassen. Dazu gehört auch, dass Einrichtungen bei zukünftigen Vergütungsentwicklungen größere Spielräume erhalten. Andernfalls entstehen dauerhaft Finanzierungslücken, die weder von den Unternehmen noch von den Pflegebedürftigen dauerhaft getragen werden können.
Versorgungssicherheit darf nicht gefährdet werden
Die Stabilisierung der Pflegeversicherung ist eine zentrale politische Aufgabe. Der Wunsch des Gesetzgebers, den Kostenanstieg einzudämmen und die Beitragszahler zu entlasten, ist nachvollziehbar.
Die vorgesehenen Regelungen greifen jedoch zu kurz. Sie begrenzen die Refinanzierung künftiger Kostensteigerungen, ohne den Pflegeeinrichtungen ausreichend Möglichkeiten zu geben, wirtschaftlicher zu arbeiten. Dadurch werden finanzielle Risiken nicht beseitigt, sondern auf Unternehmen, Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger verlagert.
Entscheidend wird sein, dass wirtschaftliche Tragfähigkeit und Versorgungssicherheit gleichermaßen gewährleistet werden. Pflegeunternehmen müssen in die Lage versetzt werden, qualitativ hochwertige Pflege dauerhaft bezahlbar anzubieten.
Wer die Refinanzierung künftiger Pflegekosten deckelt, ohne Pflegeunternehmen echte Spielräume für effizientere Versorgung zu geben, senkt keine Kosten – er verschiebt Risiken auf Einrichtungen, Pflegebedürftige, Sozialhilfeträger und am Ende auf die Versorgungssicherheit.