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14.11.2023
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Rentenbeitrag darf nicht zur Rentensteuer werden – Mehrarbeit muss später entsprechend höhere Renten bringen

Der Wirtschaftsrat begrüßt die Vorschläge des Sachverständigenrates Wirtschaft das Rentenalter anzuheben
©Adobe Stock (contrastwerkstatt)

Der Wirtschaftsrat begrüßt die Vorschläge des Sachverständigenrates Wirtschaft für eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie eine Dämpfung der Rentenanstiege, kritisiert jedoch die geforderte Entkoppelung der Rentenhöhe von den geleisteten Rentenbeitragszahlungen. Frau Prof. Veronika Grimm fasst in ihrem Minderheitsvotum die Probleme einer Auflösung des Äquivalenzprinzips treffend zusammen, insbesondere die weitere Schwächung der Arbeitsanreize.

An einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit zur Stabilisierung der Rentenkasse führt angesichts der Bevölkerungsalterung kein Weg vorbei. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Sachverständigenrat Wirtschaft) stützt diese Erkenntnis in seinem aktuellen Jahresgutachten einvernehmlich. Auch SPD und Grüne sollten die offensichtliche Notwendigkeit einer Erhöhung des Renteneintrittsalters über den 67. Geburtstag hinaus nicht länger negieren.

Während bei Einführung der staatlichen „Invaliditäts- und Altersversicherung“ unter Bismarck im Jahr 1889 die durchschnittliche Rentenlaufzeit sieben Monate betrug, sind wir mittlerweile bei fast 20 Jahren angelangt. Allein seit den 1960er Jahren hat sich der Lebensabschnitt nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben fast verdoppelt. Bei aller Freude über die zusätzliche Lebenszeit, die uns geschenkt wird: Ohne weitere Reformen werden unsere sozialen Sicherungssysteme dem nicht gewachsen sein. Es bleibt allein eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit als Lösung.

Der gesetzlich verankerte, planmäßige Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67 im Jahre 2031 kann dabei noch nicht das Ende sein, wie der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten zurecht feststellt. Umso wichtiger ist die Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung: Mit jedem zusätzlichen Lebensjahr sollte das Renteneintrittsalter um acht Monate ansteigen.

Die Anreize für einen späteren Renteneintritt würden aber gleichzeitig geschwächt, wenn sich zusätzliche Arbeitsjahre mit zusätzlichen Rentenbeiträgen nicht 1:1 in höheren Renten niederschlagen, sondern die Rentenbeiträge umverteilt werden. Zurecht wendet sich die „Wirtschaftsweise“ Frau Prof. Dr. Veronika Grimm in ihrem Minderheitsvotum gegen die vom Sachverständigenrat vorgeschlagene Abkehr vom Äquivalenzprinzip bei den Rentenbeiträgen. Wenn der Staat nicht nur bei den Steuern, sondern auch bei den Rentenbeiträgen die große Umverteilungsmaschinerie anschmeißt, lohnen sich Leistung und Arbeit noch viel weniger als ohnehin bereits. Mit Bonusrentenpunkten würden dagegen diejenigen belohnt, die selbst weniger Rentenpunkte erarbeiten, weil sie nur in Teilzeit jobben, sich Auszeiten gönnen oder früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dabei ist klar: Dem Arbeitskräftemangel können wir nur wirksam begegnen, wenn sich Mehrarbeit lohnt und auch entsprechend höhere Renten bringt. Keinesfalls dürfen die Rentenbeiträge zu einer Rentensteuer werden, der willkürlichen Umverteilung der Politik unterworfen.