Versorgungssicherheit im Bereich Energie für Mobilität
Am Donnerstag, den 07. Juli 2022 tagte die Bundesarbeitsgruppe Energie für Mobilität zum Thema „Versorgungssicherheit im Bereich Energie für Mobilität“. Im Fokus standen die aktuelle Dynamik der regulatorischen Veränderungen im Bereich der Energiesicherheit sowie die Frage, auf welche Weise die Energielandschaft von morgen nachhaltig, wirtschaftlich und bedarfsgerecht gestaltet werden kann.
Als Instrument der Krisenvorsorge wurde der Erdölbevorratungsverband (EBV) genannt, dem seit 1978 eine gesetzliche Regelung zur Mineralölbevorratung zugrunde liegt. Die Vorgabe lautet, Rohöle, Diesel, Heizöl, Kerosin und Benzin für 90 Tage zu bevorraten. Die Organisation dafür erfolgt auf regionaler Ebene und die Tankläger sind Teil der kritischen Infrastruktur. Perspektivisch geht die Bedeutung des EBV jedoch zurück, da mit Blick auf das Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035 immer weniger Kraftstoffreserven benötigt würden.
Neben dem EBV in der Ölversorgung spielt der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ eine zentrale Rolle in der Sicherstellung der Gasversorgung. Die Ausführung obliegt der Bundesnetzagentur und ist in drei Stufen gegliedert – eine Frühwarnstufe, eine Alarmstufe und eine Notfallstufe. Da die Versorgungssicherheit der Privathaushalte gesetzlich geschützt ist, wäre vor allem die Industrie von potenziellen Versorgungsengpässen betroffen.
Es wurde deutlich, dass die angestrebten Ziele von 90% gefüllter Gasspeicher bis November bei gleichbleibenden Gasimporten aus Russland kaum zu erreichen seien. Gegenwärtig gibt es deshalb keine Planungssicherheit – auch weil unklar ist, ob und in welchem Umfang Russland seine Gaslieferungen durch die Nord Stream 1-Pipeline nach Abschluss der Wartungsarbeiten am 21. Juli 2022 wieder aufnimmt.
Im Zuge der Diskussion um Alternativen zur fossilen Mobilität wurde das Konzept der E-Mobilität als defizitär bezeichnet, da die Ladesäulen-Infrastruktur und die benötige Menge an Strom nicht vorhanden seien. Ebenso wurde Wasserstoff als Energieträger zwar positiv bewertet, jedoch in grüner Form als nicht in ausreichenden Mengen vorkommend bezeichnet. Als kurzfristige Alternative zur Sicherstellung der Versorgung dient LNG, für dessen Import gerade zwei Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel gebaut werden. Weitere Terminals sind aktuell in Planung, um die Lieferreduktionen aus Russland auszugleichen. Die Nutzungsmöglichkeiten von Biogas wurden als ausbaufähig bezeichnet. Damit verbunden wurde das Anliegen an die Politik herangetragen, die Einspeisung von Biogas in öffentliche Erdgasnetze zu erleichtern. (EW)