Werbeverbot: Ernährungsminister muss nun endlich Kausalität nachweisen
Mit der Bundesfachkommission am 10. Mai hatte der Kreis die Möglichkeit mit der Urheberin des Werbeverbotes, Eva Bell, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. Ramona Pop zu sprechen. Vonseiten des BMEL als der Verbraucherzentrale war kein Verständnis für die Belange der Mitglieder zu erwarten. Wichtige Fragen konnten von Eva Bell und Ramona Pop nicht eindeutig beantwortet werden, was darauf schließen lässt, dass die Ernährungsstrategie – wie vom Wirtschaftsrat bereits mehrfach hingewiesen – keine Strategie, sondern reine Bevormundung ist.
Nicht beantwortet werden konnte, welches Ziel das Werbeverbot verfolgt und in welchem Zeitraum erste Ergebnisse vorliegen sollen. Ist eine Evaluierung der Zielerreichung vorgesehen, wie sieht die praktische Ausgestaltung des Werbeverbots in der Öffentlichkeit aus?
Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit des Gesetzesvorhabens sind weiterhin zweifelhaft. Neben der von der Kommission erarbeiteten Positionierung einigte sich der Kreis auf weitere Forderungen. Erstens: Um Unklarheiten und Pauschalisierungen zu vermeiden, ist es unabdingbar zwischen Lebensmittel und Genussmittel zu unterscheiden. Die Verbraucherzentrale als auch das BMEL unterscheiden hier nicht. Genussmittel dienen nicht dazu, den täglichen Nährstoffbedarf eines Menschen zu decken. Lebensmittel hingegen schon. Zweitens: Das BMEL muss zur Begründung des Gesetzesvorhabens mithilfe einer Studie nachweisen können, warum eine Ernährungsstrategie überhaupt notwendig ist. Ist es um die Gesundheit der unter 14. Jährigen tatsächlich so schlecht bestellt wie angenommen und ist Werbung von Lebensmitteln tatsächlich ein Grund dafür oder gibt es anderweitige Gründe? Drittens: Die staatlichen Investitionen in die Ernährungsbildung in Höhe von acht Millionen Euro pro Jahr sind viel zu gering und müssen aufgestockt werden, wenn ein ernsthafter Output damit generiert werden soll.
Es stellt keine Strategie dar, die Sichtbarkeit von bestimmten Produkten zu unterbinden und zu hoffen, genug für die Gesundheit der Bevölkerung getan zu haben. Die Fokussierung auf einen vermeintlich fürsorgenden Staat, der dem Bürger die Entscheidung über seine Ernährung und den damit verbundenen Genuss abnimmt, statt auf einen kritischen Verbraucher, ist nicht kompatibel mit dem Menschenbild eines mündigen Bürgers und keineswegs erstrebenswert für eine Zivilgesellschaft - weder politisch noch rechtlich und auch ernährungs- bzw. medienwissenschaftlich nicht.
Der Wirtschaftsrat rät dringend davon ab, die Ernährungsstrategie der Bundesregierung weiterzuverfolgen. Ihr scheint der Schaden, den sie damit anrichten wird, nicht bewusst zu sein.