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17.11.2022
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Wettbewerbsfähigkeit des stationären Handels sicherstellen

©Natee Meepian

In ihren zurückliegenden Beratungen nahm sich die Bundesfachkommission Handel und Konsumgüter des Wirtschaftsrates der aktuell schwierigen Lage des stationären Einzelhandels an.

Dass es schon seit längerer Zeit eine Diskrepanz zwischen Onlinehandel und stationärem Handel gibt, ist bekannt. Die Lage spitzte sich zu, als im Verlauf der Coronapandemie der stationäre Handel zeitweise schließen musste und in der Folge nicht nur die Umsätze einbrachen, sondern auch Liquiditätsreserven und vielfach das Eigenkapital aufgezehrt wurde. Nunmehr kommen massive Kostensteigerungen im Bereich der Energiepreise, der Logistik oder auch im Zusammenhang mit steigenden Belastungen in Folge der Indexbindung von Mietverträgen an die Inflationsrate hinzu - bei gleichzeitig spürbarer Kaufzurückhaltung der Verbraucher infolge der rasant steigenden Lebenshaltungskosten. Dabei müsste der Handel gerade jetzt dringend investieren: in den Aufbau von Online-Vertriebsstrukturen oder in die Energieeffizienz seiner Verkaufsräume, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Daher ist es nun umso wichtiger, Maßnahmen zu ergreifen, die dem stationären Handel dabei helfen, diesen Herausforderungen zu begegnen.

Einer der zentralen Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit ist und bleibt die Unternehmensbesteuerung. Hier lag Deutschland bereits vor der COVID-19-Krise an der Spitze der OECD-Steuerbelastungsstatistik. Eine Deckelung der Unternehmenssteuerlast auf max. 25. Prozent ist nun notwendiger denn je, so die Forderung der Bundesfachkommission.

Zur Liquiditätssicherung gerade mittelständischer Unternehmen brachte die Bundesfachkommission die Widereinführung des bewährten Instruments der Kfw-Schnellkredite ins Spiel und regte hier zugleich eine 100-prozentige Ausfallbürgschaft an, um einer deutschlandweiten Insolvenzwelle entgegenzuwirken. Da für viele Händler vor dem Hintergrund der andauernden Krisensituation zudem die anstehende Rückzahlung der Überbrückungshilfen zum finanziellen Kraftakt wird, warb die Kommission zugleich für pragmatische Regelungen durch das Bundesfinanzministerium.  

Grundsätzlich forderte die Bundesfachkommission nochmals eine faire Besteuerung der zumeist im Ausland registrierten Onlineplattformen und dem hiesigen stationärem Handel ein. Denn das würde zugleich zu mehr Chancengerechtigkeit im Wettbewerb führen.