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01.12.2022
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„Wir brauchen einen Digital Check für neue Gesetze“

Dr. Volker Redder MdB zu den aktuellen Herausforderungen bei der Digitalisierung öffentlicher Verwaltungsprozesse
©FDP

Die Bundesarbeitsgruppe Moderne Verwaltung hat in ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr einen intensiven Austausch mit dem Abgeordneten Dr. Volker Redder MdB, Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Digitales, geführt. In seinem Impuls hob er die aktuellen Herausforderungen bei der Digitalisierung öffentlicher Verwaltungsprozesse hervor. Insbesondere bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) offenbare sich das föderale System Deutschlands als Hemmschuh. Angesichts von rund 10.000 Gebietskörperschaften führten heterogen gewachsene IT-Strukturen zu einer uneinheitlichen Anwendung und Umsetzung des OZG. Dr. Volker Redder zog die Analogie zu einem „Wimmelbild“ heran. Auch fehle es an ausreichenden Durchgriffsmöglichkeiten der relevanten Institutionen. So sei die Koordinierungsstelle für IT-Standards, die den IT-Planungsrat unterstützt, angesichts der Vielzahl verschiedener Datenformate und Schnittstellen schlicht überfordert. Zur Lösung schlug Dr. Volker Redder das Prinzip der „FAIR Digital Objects" (FDO) vor. FDOs sind Dateneinheiten, die zuverlässig auffindbar (findable), nutzbar (accessible), interoperabel (interoperable) und wiederverwendbar (reusable) – also FAIR – sind.

Gleichwohl gebe es auch Positivbeispiele für eine gelungene technische beziehungsweise digitale Lösung in der Bundesverwaltung. Ein Beispiel sei die Steuersoftware ELSTER, die sehr gut angenommen (80% Zuspruch) werde und im nächsten Jahr auch benutzerfreundlich als Applikation für Handhelds eingebunden werden soll. Für die Zukunft sieht der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion die dringende Notwendigkeit zu einem „Digital check“ für neue Gesetze. Dieses Anliegen werde vom Bundesministerium der Justiz forciert. Voraussetzung sei allerdings, dass Gesetze „ein-eindeutig“ formuliert sind, um sie für Algorithmen auslesbar zu machen. Bisher sei dies im deutschen Recht nicht gegeben. Insbesondere Gesetzesverweise schafften Schwierigkeiten. Daher habe das Bundesinnenministerium den Auftrag, die Ein-Eindeutigkeit von Gesetzesvorschriften zu prüfen.

In der Diskussion mit den Mitgliedern der Bundesarbeitsgruppe bestätigte sich der Eindruck, dass allen voran Beharrungskräfte in den Verwaltungen gegenüber Veränderungen ein grundliegendes Problem zur Umsetzung des OZG darstellten. Hieraus habe sich in Deutschland ein mangelndes Vertrauen in den Umsetzungswillen des Staates aufgebaut. Dabei liege in den Öffentlichen Verwaltungen ein enormes Potential für anwendungs- und nutzungsfreundliche IT-Lösungen: Als Hauptabnehmer von digitalen Diensten könnte der Öffentliche Sektor auch Standardsetzer sein. So könne ein einheitlicher „Datenaustauschstandard“ Wegbereiter für eine Registermodernisierung sein. Auch hier dient ELSTER als Beispiel: Durch die Grundsteuererhebung haben neue Nutzer und Daten über ELSTER den Weg in eine digitale Datenbank gefunden. Darin liegt die Chance, derzeit rund 240 Register zu einem oder zu wenigen Registern zusammenzuführen und zu bündeln.