Wirtschaftsrat fordert die Abkehr vom Gesetzesvorhaben eines Werbeverbots für Lebensmittel
In seiner Begründung führt das BMEL an, Lebensmittelwerbung habe einen nachhaltigen Einfluss auf das Ernährungsverhalten bei unter Vierzehnjährigen. Der übermäßige Verzehr hochverarbeiteter Lebensmittel mit zu viel Zucker, Fett oder Salz trage zur Entstehung von Übergewicht, Adipositas und Diabetes bei. Dabei existiert keine Evidenz, dass es einen Zusammenhang zwischen geschalteter Werbung von Lebensmitteln und Übergewicht gibt. Kinder haben sich aufgrund von Kita- und Schulschließungen sowie der Schließung von Sportstätten in der Pandemiezeit zum Teil erheblich weniger bewegt. Dass hier ein Zusammenhang zu der steigenden Anzahl übergewichtiger Jugendlicher besteht, findet im BMEL keine Beachtung.
Es hat ganz den Anschein, dass die Gesundheit der unter Vierzehnjährigen nur eine untergeordnete Rolle bei dem Gesetzesvorhaben einnimmt, während die Verbotskultur grüner Ideologie im Fokus steht. Dieses Vorhaben kommt einer Deindustrialisierung mittelständischer Unternehmen in der Lebensmittelbranche selbst, aber auch in der Medienbranche gleich. Werbung und Verbraucherinformation sind unverzichtbare Elemente des Wettbewerbs einer funktionierenden Marktwirtschaft. Wird aktiv in den Wettbewerb eingegriffen und dieser eingeschränkt, so wird auch automatisch die Produktvielfalt beschnitten.
Die Auswirkungen auf die Medienfinanzierung sind nicht hinreichend berücksichtigt worden. Ausgenommen der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten sind private Medienunternehmen darauf angewiesen, Werbungen zu schalten, um sich finanzieren zu können. Ein Werbeverbot, das sich zwar zunächst nur auf Lebensmittel beschränkt, hätte erhebliche Auswirkungen auf die Medienvielfalt in Deutschland und somit auf den demokratischen Diskurs.
Der Wirtschaftsrat rät dringend davon ab, die Ernährungsstrategie der Bundesregierung weiterzuverfolgen. Ihr scheint der Schaden, den sie damit anrichten wird, nicht bewusst zu sein. (TB)