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16.07.2026
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Wirtschaftsrat fordert flexibleren Einsatz von Arbeitnehmern

©Adobe Stock (GianlucaCiroTancredi)

Der Reform-Koalitionsausschuss Anfang Juli hat wichtige Weichenstellungen für den Wirtschaftsstandort auf den Weg gebracht, auch hinsichtlich flexiblerer Arbeitsmarktregeln. Eine Lockerung der starren deutschen Vorgaben für Arbeitszeiten und Arbeitsstätten ist er jedoch leider schuldig geblieben. Dabei darf es keinesfalls bleiben.

Die Form des Arbeitens unterliegt einem Wandel – die Digitalisierung vieler Geschäftsprozesse mit dem Einsatz von KI beschleunigt die Veränderungsgeschwindigkeit noch einmal. Diese Entwicklung bietet enorme Chancen für die deutsche Wirtschaft. Gleichzeitig jedoch benötigen die Unternehmen Flexibilität, um mit dem Wandel umgehen zu können. Industrie 4.0, Arbeit 4.0 und Arbeitsmarktrahmen 1.0 passen einfach nicht zusammen. Einerseits würden flexiblere Einsatzmöglichkeiten von Arbeitnehmern helfen, bestehende Arbeitskräfteengpässe zu lindern. Andererseits böten sich so den Bürgern auch bessere Entfaltungsmöglichkeiten. Um das volle Potenzial von Arbeit 4.0 zu nutzen und damit gleichzeitig Arbeitskräfteengpässe zu lindern, sind daher folgende Anpassungen entscheidend:

  • Aufhebung der täglichen Höchstarbeitszeit: Anstelle der täglichen Höchstarbeitszeit sollte eine Fokussierung auf eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden Arbeitszeit bei maximal sechs Arbeitstagen, wie dies die EU-Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht, angestrebt werden.
  • Ermöglichung von Ausnahmen bei den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten: Etwa zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Zusammenarbeit von Mitarbeitern in unterschiedlichen Zeitzonen, z.B. bei Videokonferenzen mit den USA, ist eine entsprechende Öffnung sowohl im Interesse von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Deshalb sollte die Ruhezeit auf Wunsch des Arbeitnehmers und unter Berücksichtigung seines Gesundheitsschutzes auch unterbrochen bzw. aufgeteilt werden können, beispielsweise auf zwei Blöcke, von denen einer mindestens acht Stunden umfassen muss.
  • Entschlackung der Arbeitsstättenverordnung: Die Vorgaben für mobile Arbeitsplätze müssen realitätsnäher gestaltet werden. Arbeitgebern ist es kaum möglich zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die rigiden deutschen Arbeitsplatzvorschriften auch fern der Betriebsstätte eingehalten werden – beispielsweise am Privatwohnsitz oder unterwegs in Hotels und Zügen.

Insbesondere die Aufhebung der starren täglichen Höchstarbeitszeit hat die schwarz-rote Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen. Im Interesse der Unternehmen wie ihrer Beschäftigten muss die angekündigte Flexibilisierung der Arbeitszeiten unbedingt umgesetzt werden!