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17.04.2025
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Wirtschaftsrat fordert gerechte Verteilung der Krankenhaus-Finanzmittel – Trägervielfalt statt Einseitigkeit

Die Trägervielfalt in der Krankenhausfinanzierung muss im Sinne einer bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Patientenversorgung gewahrt bleiben.
©Adobe Stock (Arda Fuessmann)

Der Wirtschaftsrat fordert die voraussichtliche neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auf, die geplante Verteilung der vier Milliarden Euro an Krankenhäuser nicht einseitig zugunsten einer Trägerform vorzunehmen. 

Die Finanzmittel sind darauf ausgerichtet, die Krankenhauslandschaft in Deutschland zu stärken und die Patientenversorgung zu verbessern. Es darf nicht erneut zu einer einseitigen Förderung kommen, wie es unter der Ampelregierung der Fall war. Private und freigemeinnützige Träger leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur medizinischen Versorgung und dürfen nicht benachteiligt werden.

Besorgt zeigt sich der Wirtschaftsrat über die Debatte um den Begriff der „bedarfsnotwendigen Krankenhäuser“. Es darf nicht sein, dass dieses Kriterium als Vorwand genutzt wird. Stattdessen braucht es eine faire und transparente Mittelvergabe, die sich an der Versorgungsqualität und den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert. Dies sollte auch für den Transformationsfonds und jede Finanzierung gelten, die den Krankenhäusern im Rahmen des Transformationsprozesses zur Verfügung gestellt wird. 

Eine ausgewogene Krankenhausstruktur ist essenziell für eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Patientenversorgung. Die Politik muss sich an diesem Ziel orientieren und nicht an ideologischen Präferenzen für einzelne Trägerformen. Der Wirtschaftsrat fordert die Bundesregierung auf, eine diskriminierungsfreie Verteilung der Mittel sicherzustellen und eine Wiederholung der Fehlentwicklungen der vergangenen Legislaturperiode zu verhindern.