Erbschaftssteuer: Wirtschaftsrat fordert inflationsindexierte Freibeträge, Pauschalen und Freigrenzen
Durch die im Jahressteuergesetz enthaltenen Anpassungen im Bereich der Immobilienbewertung drohen bei einer Erbschaft stark gestiegene Steuerbelastungen. In vielen Regionen reichen die derzeit geltenden Freibeträge schon heute nicht aus, um einen steuerfreien Übergang auf die nächste Generation zu ermöglichen. Dabei steckt hinter dem Aufbau von Vermögen oft eine Lebensleistung, die durch die jetzt noch einmal gestiegene Erbschaftsteuerbelastung zumindest teilweise entwertet werden würde. Hier muss die Politik dringend gegensteuern und die Erbschaftsteuerfreibeträge großzügig um mindestens 25 Prozent erhöhen. Dies gilt auch mit Blick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht eine realitätsgerechte Bewertung gefordert hat. Dementsprechend sollte die Politik ebenfalls realitätsgerechte Freibeträge einführen, um keine Verwerfungen im Bereich der Steuergerechtigkeit zu provozieren und dem Koalitionsversprechen - keine Steuererhöhungen zu beschließen - Rechnung zu tragen. Handelt die Bundesregierung hier nicht, wird ab einem gewissen Punkt der Begriff des Eigentums ad absurdum geführt, wenn regelmäßig Steuern an den Staat gezahlt werden müssen, um das Eigentum in der Familie zu halten.
Zudem ist es bemerkenswert, dass die Erbschaftsteuerfreibeträge seit über einem Jahrzehnt - trotz stetigem Kaufkraftverlust - nicht angepasst wurden. Das Gleiche gilt für zahlreiche Freibeträge, Pauschalen und Freigrenzen im Steuerrecht. Obwohl solche Anpassungen nicht zu Entlastungen führen, sondern zusätzliche Belastungen vermeiden, entfachen Gesetzesinitiativen – wie der Abbau der kalten Progression – heftige Verteilungskämpfe innerhalb der Ampelregierung. Um solche Kämpfe in Zukunft zu vermeiden, sollten die Freibeträge, Pauschalen und Freigrenzen inflationsindexiert ausgestaltet und somit ein deutliches Bekenntnis zu mehr Steuergerechtigkeit geben werden.