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30.10.2024
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Wirtschaftsrat fordert Nachbesserungen des Reallabore-Gesetzes

Um seine Innovationsfähigkeit zu stärken sowie technologische Entwicklungen optimal umsetzen zu können, benötigt Deutschland ein tragfähiges Reallabore-Gesetz.
©Adobe Stock (Summit Art Creations)

Da der aktuelle Rechtsrahmen häufig nicht flexibel genug ist, um neue Technologien und Prozesse zu testen, schaffen Reallabore einen geschützten Raum für diese Erprobungen. Dies ist auch entscheidend, um die gesetzliche Anpassung an den technologischen Fortschritt zu erleichtern. Der Referentenentwurf für das Reallabore-Gesetz sieht eine bundesweite Regelung vor, die es ermöglicht, Innovationen unter realen Bedingungen zu testen und Erkenntnisse für zukünftige Gesetzesanpassungen zu sammeln. Ein zentrales Element ist das Reallabore-Innovationsportal, das Beratung, Vernetzung und Informationsangebote bereitstellt sowie den Wissenstransfer und das regulatorische Lernen unterstützt. Dies soll die Genehmigungspraxis vereinheitlichen und beschleunigen, indem eine zentrale Anlaufstelle für Reallabore geschaffen wird.

Damit das Reallabore-Gesetz jedoch sein volles Potenzial entfalten kann, fordert der Wirtschaftsrat einige notwendige Ergänzungen.

Der Wirtschaftsrat fordert übergreifende Standards für neue Experimentierklauseln.

Übergreifende Standards schaffen zentrale Experimentierklauseln, die es Behörden ermöglichen, spezifische Ausnahmen zu gewähren und somit innovative Projekte rechtssicher zu fördern. Ohne das Kapitelgesetz bleibt die Anzahl der potenziellen Innovationen, die unter angepassten rechtlichen Bedingungen getestet werden können, eingeschränkt. Da keine einheitlichen Ausnahmeregelungen festgelegt sind, erhöht sich der bürokratische Aufwand für Genehmigungen. Dadurch bleibt die Innovationsförderung auf die bestehenden Regelungen begrenzt, was Innovationsprozesse verzögern oder sogar verhindern kann.

Der Wirtschaftsrat fordert einen verbindlichen Mechanismus, der sicherstellt, dass die Ergebnisse der Reallabore zu einer Anpassung des Rechtsrahmens führen.

Momentan gibt es keine rechtliche Verpflichtung, die gewonnenen Erkenntnisse aus den Reallaboren in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Ohne einen solchen Mechanismus bleibt der Einfluss der getesteten Innovationen auf die Gesetzgebung unklar, und es besteht die Gefahr, dass erfolgreiche Ansätze zwar getestet, jedoch ohne politische Konsequenzen abgeschlossen werden. Ein solcher Mechanismus stellt sicher, dass regulatorisches Lernen nicht nur stattfindet, sondern auch unmittelbar zu einer Weiterentwicklung des Rechtsrahmens beiträgt.

Der Wirtschaftsrat fordert eine verstärkte Information des Innovationsportals über die legislative Verwertung der Ergebnisse der Reallabore.

Die derzeit vorgesehene Informationsfunktion des Innovationsportals umfasst hauptsächlich die Erfassung und Verbreitung der Erkenntnisse aus den Reallaboren. Eine aktive Rückmeldung darüber, wie diese Erkenntnisse in den legislativen Prozess einfließen, fehlt jedoch. Durch eine verstärkte Information über die legislative Nutzung der Ergebnisse werden die Transparenz für Projektträger und Öffentlichkeit erhöht sowie die Wirksamkeit des Portals verbessert.

Der Wirtschaftsrat fordert eine Konsultationspflicht des Innovationsportals bei der Erarbeitung von Experimentierklauseln.

Bisher ist keine verpflichtende Einbindung des Innovationsportals bei der Formulierung neuer Experimentierklauseln vorgesehen. Eine solche Konsultation stellt sicher, dass das Praxiswissen und die gesammelten Erfahrungen der Reallabore bei der Entwicklung neuer regulatorischer Freiräume systematisch einbezogen werden. Die Erkenntnisse aus den realen Testumgebungen tragen so unmittelbar zur Optimierung neuer Klauseln bei und erhöhen die Relevanz und Passgenauigkeit der Regelungen.