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02.07.2025
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Wirtschaftsrat fordert sofortiges Moratorium des europäischen AI Acts

©Adobe Stock (Cre-Ai-Tor)

Der Wirtschaftsrat fordert ein sofortiges Moratorium des europäischen AI Acts, bis zentrale praktische und rechtliche Fragen zum Umgang mit KI-Modellen durch einen klaren, praxis-tauglichen und rechtssicheren Code of Practice abschließend geklärt sind. Nur mit einem koordinierten, technologieoffenen und praxisorientierten Ansatz kann Europa seine Wettbewerbsfähigkeit sichern und gleichzeitig eine vertrauenswürdige und zukunftsfähige KI-Landschaft schaffen. Ziel ist es, vor allem für Unternehmen Rechtssicherheit zu gewährleisten – insbesondere in Bezug auf die Compliance-Anforderungen für allgemeine KI-Modelle (General-Purpose AI, GPAI), die durch den Code of Practice genauer definiert werden sollen.

EU-Mitgliedstaaten setzen auf Verschiebung – Deutschland zeigt Zustimmung

Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten, darunter Dänemark und Tschechien, sprechen sich bereits für eine Verschiebung einzelner Vorgaben des AI Acts aus. Auch Deutschland hat zuletzt Bereitschaft für eine Fristverlängerung signalisiert. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, bestätigte dies beim Treffen der Telekommunikationsminister im Mai 2025 in Luxemburg.

Bedeutung der GPAI-Modelle für den digitalen Fortschritt

GPAI-Modelle bilden die technologische Grundlage zahlreicher innovativer KI-Anwendungen. Sie sind entscheidend für den digitalen Fortschritt und schaffen Vertrauen bei Unternehmen und Verbrauchern in die Nutzung von KI. Der Code of Practice soll Anbietern allgemeiner KI-Modelle dabei helfen, ihre gesetzlichen Pflichten nach dem AI Act umzusetzen – insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Urheberrechtsschutz und die Reduzierung systemischer Risiken.

Akute Rechtsunsicherheit durch Verzögerungen beim Code of Practice

Die Verzögerungen bei der Veröffentlichung des Code of Practice zeigen deutliche prozessuale Schwächen: Die Veröffentlichung war ursprünglich für den 2. Mai 2025 geplant, wurde jedoch wegen erheblicher Kritik und dem Rückzug wichtiger Akteure aus den Konsultationen verschoben. Das führt zu massiver Rechtsunsicherheit, da die Vorschriften für GPAI-Anbieter bereits am 2. August 2025 in Kraft treten sollen. Gleichzeitig fehlen verbindliche technische Normen und Standards, die regeln, wie GPAI-Modelle rechtssicher entwickelt, geprüft und eingesetzt werden können. 

Wichtige Fragen – wie die Abgrenzung zwischen KI-Modellen und KI-Systemen sowie die Verantwortlichkeiten von Anbietern und Nutzern – sind auch nach den Verhandlungen rund um den AI Act weiterhin in der Diskussion. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat, dass sich der Code of Practice strikt an den AI Act als verbindliche Rechtsgrundlage orientiert.