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20.03.2023
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Wirtschaftsrat lehnt Provisionsverbot ab

Wolfgang Steiger: Gute Beratung muss entsprechend entlohnt werden
©Adobe Stock (Freedomz)

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. lehnt das in der Europäischen Kommission diskutierte Provisionsverbot für Anlageprodukte und Versicherungen, insbesondere Lebensversicherungen, ab. „Angesichts der demografieanfälligen gesetzlichen Rentenversicherung müssen die Menschen in Deutschland zusätzlich eigenverantwortlich für ihr Alter vorsorgen. Gerade bei erklärungsbedürftigen, komplexen Produkten wie Lebensversicherungen sind eine gute Beratung und die individuelle Auswahl des richtigen Produktes entscheidend. Das braucht Zeit und muss auch anständig entlohnt werden, mit einem Bezahlmodell, das den Kunden entgegenkommt“, betont Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Die deutschen Berater und Vermittler haben gezeigt, dass sie für die Verbreitung der eigenverantwortlichen Altersvorsorge sorgen können, gerade auch im Vergleich mit dem Negativbeispiel Großbritannien. Dort sind durch Überregulierung und insbesondere das Provisionsverbot weite Teile der Beratungskapazitäten verloren gegangen. Die Konsequenz ist, dass gerade Bürger mit niedrigen und mittleren Einkommen im Vereinigten Königreich keine Beratung mehr erhalten und deshalb gar nicht vorsorgen. Das zeigt: Beratung ist das Fundament einer funktionierenden Altersvorsorge, und gerade provisionsbasierte Beratung ist unverzichtbar.

Umso schlimmer, dass die EU-Kommission im Rahmen der sog. „Retail-Investment-Strategie“ ein Provisionsverbot diskutiert, obwohl dadurch offensichtlich eine Beratungslücke und eine Unterversorgung der Bürger mit Anlageprodukten und Versicherungen drohen:

  • Kunden sind kaum bereit, Honorare für Beratung zu zahlen: Die Mehrheit würde maximal weniger als ein Prozent des investierten Vermögens für eine Beratung ausgeben, hat die Financial Conduct Authority (FCA) in einer Konsumentenbefragung ermittelt. Im Schnitt sind die Befragten – unabhängig vom Anlagebetrag – nicht bereit, die im Vereinigten Königreich üblichen Beratungshonorare zu zahlen.

  • Provisionsverbot benachteiligt Kleinanleger: Die FCA stellt in ihrem Report abschließend fest: Während Personen mit hohem Einkommen in der Regel Zugang zu Beratung auf Honorarbasis haben, werden Menschen mit geringeren Einkommen nicht so gut vom Markt bedient und verpassen dadurch Möglichkeiten, ihr Geld langfristig erfolgreich anzulegen.
  • Provisionsverbot senkt Investitionsneigung: Neben der Inanspruchnahme von Anlageberatung würde bei einer Beschränkung auf honorarbasierte Entlohnung zudem die Bereitschaft zum Kauf von Finanzprodukten sinken. Knapp ein Viertel der Befragten gaben an, in diesem Fall seltener (12 Prozent) oder nie mehr (12 Prozent) Finanzprodukte zu erwerben. Den Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahme von Beratung und der Teilnahme am Kapitalmarkt belegt die FCA-Studie ebenfalls: Menschen, die in den vorangegangenen zwölf Monaten Finanz- und Vorsorgeberatung erhalten hatten, haben einen erheblich niedrigeren Barbestand als solche ohne entsprechende Beratung.

Zusätzlich könnte bei der Honorarberatung die Abrechnung nach Zeit Anreize für lange und zahlreiche Beratungsgespräche setzen – diese Fehlanreize bestehen bei der Provisionsberatung nicht. Hinsichtlich der Kosten hat KPMG ermittelt, dass die Honorarberatung für Kunden mit Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer ist als die provisionsbasierte Beratung. Damit stiege die Kostenbelastung für Kleinanlegern bei einem Provisionsverbot an.

Offensichtlich ist provisionsbasierte Beratung regelmäßig der Schlüssel dafür, dass Bürger Vermögen aufbauen und ausreichend vorsorgen. Umso nachdrücklicher setzt sich der Wirtschaftsrat für den Erhalt der Provisionsberatung ein. Ein Verbot dieser bewährten Beratungsform wäre ein massiver Eingriff in die individuelle Vertragsfreiheit und damit ein Anschlag auf die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft.