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19.02.2025
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Wirtschaftsrat sieht Ein-Prozent-Hürde der geplanten Krankenhausreform als Bedro-hung für die Versorgungssicherheit

Der Wirtschaftsrat will Besonderheiten der Regionen und Krankenhäuser berücksichtigt wissen und präferiert flexible Lösungen für die Versorgung aller Bürger.
©Adobe Stock (VisuallProduction)

Die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung sieht unter anderem die Einführung einer sogenannten Ein-Prozent-Hürde vor. Diese Regelung besagt, dass ein Krankenhaus in einer bestimmten Versorgungsregion mindestens ein Prozent der Patienten einer Leistungs-gruppe behandeln muss, um als Versorger für diese Gruppe anerkannt zu werden. Andernfalls droht die Schließung oder Zusammenlegung der betroffenen Einrichtung.

Der Wirtschaftsrat der CDU betrachtet diese Vorgabe mit großer Sorge, da sie erhebliche Risiken für die flächendeckende medizinische Versorgung in Deutschland birgt. Insbesondere kleinere und ländliche Krankenhäuser könnten die geforderte Mindestanzahl an Behandlungen nicht erreichen und wären somit von der Versorgung ausgeschlossen. Dies hätte zur Folge, dass Patienten in ländlichen Gebieten längere Wege in Kauf nehmen müssten, um medizinische Leistungen zu erhalten. Die wohnortnahe Versorgung wäre somit nicht mehr gewährleistet.

Zudem könnte die Ein-Prozent-Hürde den Wettbewerb im Gesundheitswesen verzerren. Große Kliniken in Ballungszentren hätten einen Vorteil, da sie aufgrund ihrer Größe und Patientenzahl die geforderten Mindestmengen leichter erreichen können. Kleinere Häuser hingegen, die oft eine wichtige Rolle in der Grundversorgung spielen, würden benachteiligt. Dies könnte zu einer weiteren Konzentration medizinischer Leistungen in urbanen Zentren führen und die medizinische Infrastruktur in ländlichen Regionen schwächen.

Der wirtschaftliche Druck auf die Kliniken wird durch die Reform noch weiter steigen. Eine Reform des Krankenhaussektors und eine Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft sind notwendig. Letztere muss jedoch geordnet und mit Weitsicht erfolgen. 

Der Wirtschaftsrat fordert daher eine Überarbeitung der geplanten Reform. Statt starrer Mindestmengen sollten flexible Lösungen gefunden werden, die die Besonderheiten der einzelnen Regionen und Krankenhäuser berücksichtigen. Nur so kann eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden.

Es ist unerlässlich, dass die Bundesregierung die Bedenken der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen ernst nimmt und gemeinsam mit ihnen an einer nachhaltigen Lösung arbeitet. Die Einführung der Ein-Prozent-Hürde in ihrer derzeit geplanten Form könnte gravierende Auswirkungen auf die medizinische Versorgung in Deutschland haben und sollte daher gründlich überdacht werden.