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Pressemitteilung 20.04.2020
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Wirtschaftsrat Baden-Württemberg legt weitergehende Vorschläge zur Wiedereröffnung des Einzelhandels vor

Landesvorsitzender Joachim Rudolf: "Nicht Betriebsgrößen, sondern Garantie von Hygienemaßnahmen entscheidend“

Stuttgart, 21. April 2020. Der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates Baden Württemberg, Joachim Rudolf, fordert eine flexiblere Handhabung der Wiedereröffnung des Einzelhandels und wendet sich gegen den Beschluss der Landesregierung, nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder zu öffnen. „Die schrittweise Wiederbelebung ist in erster Linie zu begrüßen. Allerdings ergibt die Fortsetzung der Schließung größerer Geschäfte keinen Sinn. Denn je größer eine Verkaufsfläche ist, desto mehr Platz kann auch Abstands- und Hygieneregeln eingeräumt werden“, mahnt der Landesvorsitzende Joachim Rudolf. „Der Einzelhandel ist in weiten Teilen mittelständisch geprägt. Es gibt viele Traditionsgeschäfte, die zum Teil über Generationen hinweg in Familienhand sind - auch jenseits der festgelegten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Diese einzigartige Struktur darf nicht durch existenzgefährdende Grenzziehungen zerstört werden“.

Der Wirtschaftsrat fordert, dass die Lockerungen der Ladenschließung nicht an Betriebsgrößen oder Verkaufsflächen festgemacht werden, sondern einzig an der Garantie adäquater Hygienemaßnahmen durch die Einzelhändler. „Dies kann zum Beispiel die Begrenzung der Besucherzahlen auf einen Kunden pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche, die Regulierung von Warteschlangen, sofern baulich möglich, getrennte Ein- und Ausgänge, Schutzvorrichtungen an den Kassen, Schutzausrüstung für das Verkaufspersonal, Hygienevorschriften für Kunden wie zum Beispiel Desinfektionsspender, Bodenmarkierungen, Piktogramme sowie der Verzicht auf Barzahlungen sein. Zudem sind auch kürzere Öffnungszeiten oder innerhalb größerer Geschäfte Teilöffnungen zu erlauben“, erklärt der Landesvorsitzende Joachim Rudolf weiter.
Gerade auch der gestrige Tag mit den ersten Wiedereröffnungen habe gezeigt, dass sich die Bürger sehr diszipliniert und verantwortungsvoll verhielten und die Innenstädte nicht überlaufen seien.

Auch die teilweise unterschiedliche und willkürliche Interpretation der vorgeschriebenen 800 Quadratmeter kritisiert Joachim Rudolf. „Während gerade in Baden-Württemberg diese Vorschrift sehr strikt ausgelegt wird, geben wiederrum andere Bundesländer den Einzelhändlern mehr Spielraum, beispielsweise hinsichtlich möglicher Verkaufsflächenabsperrungen. Die enge Auslegung unserer Landesregierung führt zu einem Nachteil für die baden-württembergischen Händler“, so Rudolf.