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Bericht
28.07.2020
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Brexit - Aktueller Stand der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich

Gesprächskreis (Videokonferenz) mit Jan Hendrik Dopheide, Referatsleiter Brexit in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU
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Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 nach 47 Jahren EU-Mitgliedschaft verlassen. Gemäß dem Austrittsabkommen ist es für die EU nun offiziell ein Drittland und daher nicht mehr an Beschlussfassungen der EU beteiligt.

 

Bis zum 31. Dezember 2020 haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf einen Übergangszeitraum geeinigt. Bis zu diesem Zeitpunkt ergeben sich für Unternehmen und Investoren in der EU und im Vereinigten Königreich keine Änderungen. Das EU-Recht gilt für das Vereinigte Königreich bis zum Ende des Übergangszeitraums weiter.

 

„Auch wenn die Verhandlungen jetzt in die entscheidende Phase gehen, die deutschen Unternehmen müssen sich unbedingt auf das mögliche Szenario eines harten Bruchs im Januar 2021 vorbereiten: Die Einführung von Zöllen, Unterbrechung von Lieferketten und unterschiedliche Standards werden leider immer wahrscheinlicher“, betonte Jan Hendrik Dopheide zu Beginn des Gespräches mit dem Wirtschaftsrat Brüssel.

 

Dabei wies er insbesondere auf die bisher über 70 sektorspezifischen Empfehlungen der EU Kommission hin, diese seien auf der offiziellen EU Internetseite zum Brexit zu finden: https://ec.europa.eu/info/brexit/brexit-preparedness/preparedness-notices_de

Die sektorspezifischen Empfehlungen erläutern im Einzelnen, welche Maßnahmen in jedem Sektor ergriffen werden müssten, um für das Ende der Übergangszeit bereit zu sein.

 

Eine Verlängerung der aktuellen Übergangsphase sei nicht mehr möglich. Hierfür wäre eine gemeinsame Entscheidung bis zum 1. Juli 2020 erforderlich gewesen. Das Vereinigte Königreich hatte diese Frist verstreichen lassen. Somit werde das Vereinigte Königreich ab 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion sein.

 

Auch bei Abschluss eines Abkommens über das zukünftige Verhältnis bis Jahresende werde sich somit das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich grundlegend wandeln und sich von der britischen Mitgliedschaft im Binnenmarkt wesentlich unterscheiden. Einem solchen Abkommen stünden derzeit noch eine ausstehende Einigung hinsichtlich der Garantie gleicher Wettbewerbsbedingungen und eine Einigung in Fischereifragen im Wege.

 

Die EU fordere robuste Garantien für gleiche Wettbewerbsbedingungen auch bei staatlichen Beihilfen und Standards, um einen offenen und fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen im Vereinigten Königreich und der EU zu gewährleisten. Dies sei ein Kerninteresse für alle 27 Mitgliedstaaten. Beispielsweise weigere sich das Vereinigte Königreich nach wie vor, sich auf sinnvolle Weise auf die Aufrechterhaltung hoher Standards zu verpflichten.  In wichtigen Bereichen wie Klima, Umwelt, Arbeits- oder Sozialrecht lehnt das Vereinigte Königreich wirksame Mittel ab, um eine Unterbietung der europäischen Standards zu vermeiden.  Dies bedeute eine Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen gegenüber EU Unternehmen, was für die EU natürlich nicht akzeptabel sei.

 

Was die Fischerei betreffe, so fordere das Vereinigte Königreich faktisch einen nahezu vollständigen Ausschluss von EU-Fischereifahrzeugen aus britischen Gewässern, was für die EU ebenfalls nicht hinnehmbar sei.

 

Man könne also weiterhin von eher schwierigen Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehen.