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Pressemitteilung 26.03.2022
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Wirtschaftsrat Hamburg: Karl Lauterbach erklärt Pandemie im April für beendet

Finanzielle Beihilfen für Hamburgs Krankenhäuser so wichtig wie nie - Belastungen in Corona-Krise dauern an

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat eine Rechtsverordnung vorlegen lassen, in der „letztmalig“ die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser bis zum 18. April verlängert werden, eine Versorgungspauschale für die Behandlung von Covid-Patienten werde noch bis zum 30. Juni gewährt. Gleichzeitig behandeln die Krankenhäuser aber so viele COVID-Infizierte wie noch nie und alle Prognosen gehen von einem weiteren Patientenzuwachs aus.  

„Die Gesundheitswirtschaft hat in der Pandemie überdurchschnittlich hohe, nicht nur wirtschaftliche Risiken übernommen und im Fokus darauf Erlöseinbußen hinnehmen müssen. Die Krankenhäuser sind damit in besonderer Weise ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht geworden. Es ist weder vertretbar noch nachvollziehbar, sie jetzt nach zwei Jahren im Epizentrum der corona-bedingten Herausforderungen im Regen stehen gelassen werden.“, so Thies G. J. Goldberg, Landesvorsitzender des Wirtschaftsrates Hamburg. „Die Beihilfen stellen eine unverzichtbare finanzielle Kompensation für die außerordentlichen hohen personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Belastungen in der Corona-Krise dar.“ Eine Gefährdung der allgemeinen und flächendeckenden Versorgungssicherheit könnte die Folge sein. „Die Hamburger Krankenhäuser stehen für mehr als ein Fünftel der Bruttowertschöpfung der gesamten Gesundheitswirtschaft Hamburgs. Ökonomische Einschnitte hier wirken sich nicht nur auf die Versorgung der Patienten, sondern auch auf die Wirtschaft der Stadt aus“ so Goldberg weiter.

Der Vorsitzende der Landesfachkommission „Gesundheitswirtschaft“ des Wirtschaftsrats Hamburg, Joachim Gemmel, sieht eine gewaltige Kostenflut auf die Hamburger Krankenhäuser zukommen: „Während der Bundesgesundheitsminister einerseits vor weiter steigenden Infektionszahlen und einer weiteren Pandemiewelle im Herbst warnt, erwägt der Hamburger Senat, die Stadt zum Hochrisikogebiet zu erklären. Gleichzeitig soll die Pandemie in den Krankenhäusern für beendet erklärt werden – nach zwei Jahren Pandemie ein geradezu absurder Widerspruch. Zusätzlich zu den steigenden Patientenzahlen werden viele Krankenhäuser aufgrund hoher Personalausfälle infolge von Quarantänemaßnahmen ihr Versorgungsangebot einschränken müssen, was unmittelbar zu hohen Erlösverlusten führt. Die Stadt Hamburg muss hier in Verantwortung gehen und sich dafür einsetzen, dass die Leistungsfähigkeit der Krankenhausversorgung über die Pandemie hinweg gesichert wird. Konkret fordere ich den Senat auf, sein politisches Gewicht auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der aktuelle Referentenentwurf nachgebessert wird.“

Konkret würden die Krankenhäuser aus Sicht von Jochachim Gemmel einen vollständigen Ausgleich für ihre Erlösausfälle aufgrund von Minderbelegung und Personalausfällen durch die Pandemie benötigen. Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen von zwei Prozent gegenüber dem Budget des Jahres 2019 könnten die Kliniken nicht auffangen. Darüber hinaus soll es ab dem 18. April 2022 keine Ausgleichzahlungen für freigehaltene bzw. leerstehende Betten mehr geben. Die Belastungen durch die Behandlung von Covid-Patienten auf den Stationen blieben aber unverändert hoch. Der Referentenentwurf sollte daher folgerichtig zumindest den Versorgungszuschlag für die Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten bis mindestens Jahresende verlängern und diesen nicht auf den Ganzjahreserlösausgleich anrechen. Dieser Versorgungszuschlag käme ausschließlich denjenigen Krankenhäusern zugute, die in die Versorgung von Covid-Patienten eingebunden sind. Gerade für Krankenhäuser in Städten wie Hamburg, die aufgrund ihrer Metropolfunktion regelhaft viele Covid-Patienten behandeln, ist der Versorgungszuschlag existenziell.
Und zu guter Letzt seien für weite Teile der Hamburger Krankenhäuser die Pflegebudgets, mit denen die Kosten des Pflegepersonals vergütet werden,  für das Jahr 2020 noch nicht festgelegt. Bereits heute wirke es sich das auf die Liquidität der Kliniken aus. Ein Erhöhung des Pflegeentgeltwerts auf 250 Euro als Abschlagszahlung würde den Krankenhäusern im Bereich der Pflegefinanzierung zu mehr Liquidität verhelfen und einen Anreiz für die Krankenkassen setzen, schneller zu Budgetabschlüssen zu kommen.