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Bericht
02.02.2021
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Das neue Sanierungs- und das alte Insolvenzrecht in der Corona-Krise

Online-Talk

Rechtsexperte Joachim Voigt-Salus informiert Mitglieder
©None

Diese Maßnahmen sind nicht nur für Unternehmen interessant, die wegen der Lockdown-Phasen in die Krise geraten, sondern auch für diejenigen, die durch die Pandemie ebenso unverschuldet zum Gläubiger werden. Dementsprechend groß war das Interesse am Online-Talk mit dem Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus. Mitgliedern und Gästen des Wirtschaftsrates Hamburg erläuterte er, worauf es mit Blick auf die Insolvenzordnung (InsO) und das neue StaRUG zu achten gilt.

 

Voigt-Salus betonte, dass die ergriffenen Corona-Hilfsmaßnahmen unumgänglich und richtig seien. Gleichzeitig sensibilisierte er aber auch für negative Nebeneffekte, deren Ursprung in die Zeit vor Corona zurückreiche. Bereits vor Pandemiebeginn habe sich eine multiple Wirtschaftskrise abgezeichnet. So sei die Autoindustrie durch die „politisch veranlasste Transformation zur E-Mobilität“ unter Druck geraten. In Folge der Null- und Minuszinsen sei für Banken das Geschäftsmodell, mit Zinsdifferenz zu wirtschaften, weggefallen. Und der Einzelhandel leide schon seit langem unter dem Wettbewerbsdruck durch Online-Handel bzw. Digitalisierung.

 

Angesichts dieser Ausgangslage wirke Corona wie ein „Brandbeschleuniger“, der zu extrem hohen Umsatzeinbußen führe und bewährte Geschäftsmodelle zerstöre – allen voran in Hotellerie und Gastronomie, bei Eventveranstaltern und Reiseunternehmen. Dass in 2020 die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland dennoch auf dem niedrigsten Level seit Beginn des Jahrtausends lag, hat laut Joachim Voigt-Salus drei Gründe: das Kurzarbeitergeld, finanzielle Hilfe und Stundungen sowie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

 

Neben der massiven Verschuldung für Bund und Länder warnte der Experte vor einer „Zombiefizierung“ der Wirtschaft, die mit den Corona-Maßnahmen einhergehe. Durch die Hilfen würden Unternehmen am Leben gehalten, die es aus eigener Kraft nicht schaffen würden. Voigt-Salus sieht darin die Gefahr, dass ertragsschwache Unternehmen Ressourcen binden, die volkswirtschaftlich sinnvoller eingesetzt werden könnten – statt Wachstum stelle sich Stagnation ein. Auch werde die Funktion der Insolvenz ausgehebelt: Sie diene eigentlich als „Marktbereiniger für Unternehmen, die wegen individuellen oder aus strategischen Gründen ausscheiden müssen“, so der Insolvenzverwalter. In einer gesunden und dynamischen Volkswirtschaft würden jährlich 2 Prozent der Unternehmen ausscheiden. Inzwischen liege die Quote aber bei nicht einmal mehr 1 Prozent, was Joachim Voigt-Salus als Alarmsignal wertete.

 

Exklusiv für Mitglieder: Schauen Sie sich hier unter Multimedia den Impuls von Joachim Voigt-Salus an.