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Pressemitteilung 14.05.2018
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Fahrrinnenanpassung: Wirtschaftsrat für Beschränkung der Verbandsklage

Angesichts neuer Einwände der Umweltverbände gegen die Fahrrinnenanpassung der Elbe bekräftigt der Wirtschaftsrat Hamburg seine Forderung, Planungsverfahren zu beschleunigen und die Verbandsklage einzuschränken. Der Landesvorsitzende Dr. Henneke Lütgerath erklärt: „Das deutsche Verfahrensrecht ist das einzige, das im Kontext der Verbandsklage eine umfassende materiellrechtliche Überprüfung durch die Gerichte vorsieht. Damit werden BUND, Nabu und WWF geradezu eingeladen, die Elbvertiefung mit immer neuen Einwänden – und wenn es nun eine plötzlich auftauchende Libelle ist – hinauszuzögern. Das darf nicht sein.“

 

Nach Ansicht des Wirtschaftsrates Hamburg kann eine Beschleunigung bzw. Verkürzung der Verfahrensdauer dadurch erreicht werden, dass die Überprüfung der Genehmigungsentscheidung durch die Gerichte bei Klagen von anerkannten Umweltverbänden auf folgende Aspekte beschränkt wird:

  • Die ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren.
  • Die Sicherstellung, dass sich die Genehmigungsbehörde mit allen von Umweltverbänden im Genehmigungsverfahren vorgebrachten Einwendungen ordnungsgemäß, d.h. ermessensfehlerfrei, befasst hat.

 

Entgegen der Intention der sog. Genehmigungs- und Verfahrensbeschleunigungsgesetze im Zuge der Deutschen Einheit hat die umfassende Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für alle Infrastrukturprojekte in Deutschland faktisch zu keiner Beschleunigung geführt. „Wir halten es für sinnvoll, die erstinstanzliche Zuständigkeit für Infrastrukturprojekte durch Änderung der entsprechenden Gesetze wieder an die Oberverwaltungsgerichte zurückzugeben“, so Lütgerath. Darüber hinaus fordert der Wirtschaftsrat Hamburg zur Beschleunigung von Planungsverfahren:

  • Die Schaffung einer einheitlichen Planfeststellungsbehörde für alle Infrastrukturvorhaben des Bundes und die Beseitigung länderspezifischer Sonderregelungen.
  • Die Integration des Raumordnungsverfahrens in das Planfeststellungsverfahren, um Doppelarbeiten infolge der bis dato vorgeschriebenen separaten Umweltverträglichkeitsprüfungen zu unterbinden.
  • Die Einführung eines Genehmigungsverzichts bei Ersatzneubauten und Umstieg auf ein einfaches Planungsverfahren.