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Pressemitteilung 07.11.2018
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Grundsteuerreform: Wirtschaftsrat Hamburg fordert Flächenmodell als Grundlage

Nach Ansicht des Wirtschaftsrates Hamburg muss die Reform der Grundsteuer zwei Ziele erreichen: Strukturelle Aufkommensneutralität und einfache Handhabung. Der Wirtschaftsrat Hamburg fordert daher das Flächenmodell als Grundlage der neuen Grundsteuer. Dieses Modell basiert auf den bekannten Grundstücks- und Gebäudeflächen und ist daher auch in der Verwaltungspraxis gut handhabbar. Wertmodelle zur Bewertung von Grundstücken lehnt der Wirtschaftsrat aus grundsätzlichen und praktischen Erwägungen ab.

 

Dazu der Vorsitzende der Landesfachkommission Steuern, Haushalt & Finanzen, Prof. Dr. Götz T. Wiese: „Die neue Grundsteuer muss insgesamt aufkommensneutral sein. Zudem muss sie leicht handhabbar sein, am besten digital. Beides leistet das Flächenmodell. Eine Verkehrsbewertung bei der Grundsteuer hätte dagegen drastische Folgen für Eigentümer und Mieter. Dann schießt die Grundsteuer im wahrsten Sinne des Wortes durch die Decke. Für viele Menschen würde das Wohnen in Hamburg, das ja ohnehin immer teurer wird, unbezahlbar. Aber auch die Unternehmen würden zusätzlich belastet.“

 

Mit seinem neuen Positionspapier „Grundsteuerreform – Das Flächenmodell muss kommen“ will der Wirtschaftsrat dieses Konzept vorantreiben und inhaltlich unterstützen. „Nur das Flächenmodell wird den Zielen der Grundsteuerreform praktisch gerecht. Es knüpft an leicht ermittelbare Daten an und garantiert in der Praxis ein für alle Beteiligten einfaches, sicheres und kostengünstiges Grundsteuerrecht. Das ist im Sinne von Hauseigentümern, Mietern und Unternehmen in ganz Hamburg“, so Wiese weiter.

 

Die Vorteile des Flächenmodells liegen auf der Hand:

  • Das Flächenmodell ist einfach. Es knüpft an objektive Daten an, die der Verwaltung im Wesentlichen schon bekannt sind: Grundstücksfläche, Gebäudeart, Gebäudefläche und Geschosszahl.
  • Das Flächenmodell vermeidet eine aufwändige, insbesondere kostenintensive und streitanfällige Bewertung. Staatlichen Behörden bleibt viel Aufwand erspart.
  • Nur das Flächenmodell ermöglicht eine Umstellung auf ein weitgehend digitalisiertes Grundsteuerverfahren.
  • Eine am Flächenmodell ausgerichtete Grundsteuer entspricht auch dem Äquivalenzprinzip, das die Steuer gedanklich an die Bereitstellung öffentlicher Güter knüpft.
  • Das Flächenmodell ist flexibel und gewährt Handlungsspielraum: Sollte das neue Recht zu Mehrbelastungen bei Großflächen führen, z.B. in der Industrie oder im ländlichen Raum, kann das reine Flächenmodell weiter verfeinert werden. Hierzu müssen vor Umsetzung der neuen Grundsteuer detaillierte finanzmathematische Berechnungen vorliegen.

 

Der Wirtschaftsrat Hamburg fordert Senat und Bürgerschaft auf, das Flächenmodell im Gesetzgebungsverfahren zu unterstützen. Der Kommissionsvorsitzende Wiese: „Über den Hebesatz in Hamburg muss im Ergebnis sichergestellt werden, dass nicht an der Grundsteuerspirale gedreht wird. Bei der Grundsteuerreform muss Hamburg zudem darauf achten, dass die Stadt im Rahmen des Länderfinanzausgleichs nicht höher belastet wird.“