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Bericht
23.02.2021
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Wann die Holding im Mittelstand Sinn macht

Online-Talk

Steuerexperte Dr. Arne von Freeden gibt praxisnahen Überblick
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„Der Frage, wie eine Holdingstruktur aussehen soll, muss man sich im Mittelstand von zwei Seiten nähern“, erläuterte Arne von Freeden gleich zu Beginn seiner Ausführungen. „Einmal von der Seite der Unternehmer und einmal von der Seite der  Gesellschafter“. Aus Unternehmenssicht sei das Motiv für eine Holdingstruktur häufig die Schaffung einer Instanz zur zentralen Willensbildung und Führung der Unternehmensgruppe sowie zur Finanzierungs- und Steueroptimierung. Für Gesellschafter stünden häufig die Verschlankung und Bündelung der Beteiligungen bzw. der Vermögenspositionen, Nachfolgeüberlegungen sowie ebenfalls die Steueroptimierung im Mittelpunkt.

 

Im weiteren Verlauf stellte der Steuerexperte anhand eines Fallbeispiels aus drei Gesellschaftern in einer Unternehmensgruppe verschiedene Holdingstrukturmodelle vor und ging auf deren Vorzüge und Nachteile ein. 

 

Mit der Holding-GmbH & Co. KG erhalte man einen einzigen Gesellschaftsvertrag und zentrale Willensbildung in der Unternehmensgruppe. „Ich bin ein großer Fan der Personengesellschaft“, erklärte von Freeden. „Denn aus Sicht eines rechtlichen Beraters hat eine Personengesellschaft wegen der Flexibilität der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, der Publizität, der Offenlegungspflicht und der Mitbestimmung erhebliche Vorteile im Vergleich zu einer GmbH oder insbesondere im Vergleich zu einer SE, da dort die Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag deutlich weiter eingeschränkt sind“. Der große Vorteil der Personengesellschaft sei das Fehlen der Wegzugsbesteuerung, wodurch sich die Gesellschafter frei in der Welt bewegen könnten. Die größten deutschen Familienunternehmen hätten in der Spitze häufig eine Personengesellschaft, um die Gesellschafter international mobil zu halten. „Die KG halte ich nach wie vor für eine Super-Einheit um sich als natürliche Person zu beteiligen und darüber unternehmerische Engagements durchzuführen“, so von Freeden weiter. Allerdings sei diese Form keine „Finanzierungseinheit“, die man steuerlich empfehlen sollte.

 

Steuerlich besser als die Personengesellschaft sei die Holding-GmbH, da organisatorisch mit nur einem Gesellschaftsvertrag, einer zentralen Willensbildung und einer zentralen „Finanzierungseinheit“ auch hier die Ziele erreicht würden, die „Finanzierungseinheit“ aber zusätzlich steuerlich zu empfehlen sei. „Unternehmenssteuerrechtlich haben Sie ganz viel gewonnen“, erläuterte von Freeden.  „Sie haben so keine steuerlichen Probleme auf der Gesellschafterebene durch Liefer- und Leistungsbeziehungen von Tochtergesellschaften der Holding“.  Ab einer gewissen Größe sei es zwingend notwendig, zwischen die Gesellschafter und die operativen Einheiten eine Kapitalgesellschaft zu setzen. Der große Nachteil dabei sei, dass ein Wegzug ins Ausland Wegzugsteuer auslöse. Andere Effekte in der Gesellschafterbesteuerung, die es in einer Personengesellschaft gebe, habe man in einer GmbH auch. „Wenn man keine Probleme mit der Wegzugsbesteuerung hat, dann ist das aus meiner Sicht eine sehr gute Struktur im Mittelstand, die viele Dinge löst und einfach zu errichten ist“, so von Freeden. 

 

Sollte es im Zuge des angekündigten Körperschaftssteuermodernisierungsgesetzes zur Einführung eines Wahlrechts für Personengesellschaften zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft kommen, könne auch eine Holding GmbH & Co. KG mit Körperschaftssteuer-Option in Zukunft eine sinnvolle Alternative sein.

 

Die „beste“ Holdingstruktur sei allerdings die Doppelholding, da man hier durch die Beteiligung der Gesellschafter an einer Personengesellschaft und einer weiteren Zwischenholding zwischen dieser und der Tochtergesellschaft auch die Vorteile der GmbH-Besteuerung nutzen könne. 

 

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