Cookie-Einstellungen

Pressemitteilung 10.07.2024
Drucken

Wirtschaftsrat Hamburg empfiehlt Verschiebung der Abstimmung zum HHLA-Deal in der Bürgerschaft

Thies Goldberg: Rot-grüne Mehrheit verkauft Hamburgs Tafelsilber weit unter Wert und ignoriert EU-Beihilfeverfahren

Der Wirtschaftsrat Hamburg empfiehlt dem Senat, die Abstimmung über die faktische Übernahme der HHLA durch die MSC zumindest zu vertagen.

 

Der Landesvorsitzende Thies Goldberg erklärte dazu: „Das Vorhaben des Senates missachtet alle Zweifel, die in den bürgerschaftsinternen und öffentlichen Anhörungen geäußert wurden. Selbst Angehörige der Senatsparteien sind gegen den billigen Ausverkauf des Hamburger Hafens.“ Das anlaufende EU-Beihilfeverfahren werde zudem missachtet. Bereits mehrfach kritisierte der Wirtschaftsrat die angestrebte Transaktion. „Nicht nur Hamburg, auch der Bundesrepublik droht bedeutender Schaden, wenn das EU-Beihilfenrecht verletzt wird. Es wäre ein Desaster, wenn die Transaktion insgesamt rückgängig gemacht werden müsste“, ergänzt Goldberg.

 

Den in allen Marktsegmenten bedeutendsten Wettbewerber der eigenen Kunden der HHLA statt mit einer Beteiligung an einem Dedicated Terminal, z. B. Burchardkai, direkt in die Holding holen zu wollen, ist eine dramatische strategische Fehlleistung. Der Verkauf ohne Ausschreibung weit unter innerem Wert, verbunden mit dem potentiellen Minderheitsgesellschafter eingeräumten weitgehenden Rechten, die ihn faktisch zum beherrschenden Unternehmer machen, werden die vom Senat gesetzten Zielsetzungen von diesem selbst konterkariert. Dabei das Risiko eines für die Transaktion negativ ausgehenden EU-Beihilfeverfahrens eingehen zu wollen, ist zusätzlich fahrlässig. Kein höchstselbst haftender Unternehmer würde sich auf das Risiko einer solchen Irrfahrt einlassen. Vor einer endgültigen Entscheidung ist es deshalb dringend geboten, den Ausgang eines EU-Beihilfeverfahrens abzuwarten.

 

Überaus sinnvoll erscheint in diesem Licht, die Führung der HHLA aus den Händen der Stadt in wettbewerbserfahrene privatwirtschaftliche Obhut zu geben. „Dafür bedarf es allerdings keines Feigenblatts einer vermeintlich verbleibenden Anteilsmehrheit, die es objektiv nicht mehr geben wird. Angesichts der wieder einmal erkennbar geworden mangelnden Fähigkeit der öffentlichen Hand zur Führung und Steuerung im Wettbewerb stehender Unternehmen, ist die Zielsetzung einer Überführung der unternehmerischen Führung in markterfahrene Verantwortung zweifellos richtig. Der dafür eingeschlagene Weg ist allerdings – diese mangelnde Fähigkeit spiegelnd – grob falsch!“ erläutert Goldberg.