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Pressemitteilung 27.09.2020
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Wirtschaftsrat Hamburg: Höchste Priorität für Glasfaserausbau

Peter F. Schmid: Müssen in Gigabit denken

Der Wirtschaftsrat Hamburg mahnt an, dass der Glasfaserausbau in der Hansestadt nicht so schnell vorangeht, wie es möglich wäre. Vor allem langwierige Genehmigungsprozesse und uneinheitliche Vorgaben bremsen die Anbieter digitaler Infrastruktur noch zu häufig aus.

„Corona wirkt auf die digitale Infrastruktur wie ein Brennglas: Auch der Letzte sollte nun verstanden haben, dass der Ausbau des Glasfasernetzes – als Grundvoraussetzung für eine in allen Branchen digitalisierte und damit wettbewerbsfähige Wirtschaft – höchste Priorität haben muss. Angesichts der exponentiell steigenden Datenmengen dürfen 50 Mbit/s Anschlussgeschwindigkeit nicht mehr der Maßstab für Hamburg sein. Wir müssen in Gigabit denken, um für die Zukunft gerüstet zu sein“, bekräftigt der Vorsitzende der Landesfachkommission Internet & Digitale Wirtschaft, Peter F. Schmid.

 

Um den Glasfaserausbau in Hamburg weiter zu forcieren, fordert der Wirtschaftsrat Hamburg von Senat und Bürgerschaft:

  • Der aktuell in der Hamburger Innenstadt teilweise geltende Stopp für Tiefbaumaßnahmen ist umgehend aufzuheben.

 

  • Für alle Hamburger Bezirke ist der Genehmigungsprozess für den (eigenwirtschaftlichen) Glasfaserausbau durch verbindliche Standards und Auflagen auf Basis der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg“ (ZTV) zu  vereinheitlichen. Die geltenden DIN-Vorgaben (18920 und 1998) sind einzuhalten.

 

  • Baugenehmigungen sind – perspektivisch – innerhalb weniger Tage zu erteilen, idealerweise 48 Stunden nach Antragstellung – Vorbild Dänemark. Übergangsweise sollte sich Hamburg auf eine maximale Bearbeitungszeit eines Bauantrags von 6 Wochen festlegen, der alle Genehmigungen, einschließlich der polizeilichen, beinhaltet.

 

  • Für die Beschleunigung der Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren sind alle Prozesse in der Hamburger Verwaltung vollständig zu digitalisieren, sodass zuständige Sachbearbeiter/-innen auf alle notwendigen Informationen (Wegeführung der Glasfasertrasse, Standorte von Netzverteilern etc.) komprimiert zugreifen und schnell entscheiden können.

 

  • Es ist sicherzustellen, dass in den Bezirken genügend personelle Kapazitäten zur Bearbeitung von wegerechtlichen Zustimmungsanträgen für den Glasfaserausbau bereitstehen. Zielführend ist eine Bearbeitung und Zustimmung in Form von Sammelanträgen.

 

  • Eine wegerechtliche Zustimmung muss unter den beteiligten Behörden umfassend abgestimmt sein, d.h. sie muss auch Aspekte wie Denkmal- und Naturschutz usw. abdecken. Hierfür ist die Einführung eines einheitlichen Ansprechpartners mit Koordinierungsrechten innerhalb der Behörden anzustreben, an den sich die investierenden Unternehmen wenden können.

 

  • Auch auf die Feuerwehr kommen bei einem flächendeckenden Glasfaserausbau tausende Anträge auf Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit zu. Es sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um die notwendigen Kapazitäten bereitzuhalten.

 

  • Jede einzelne Baustelle muss abgesichert werden. Dafür ist jeweils eine zeit- und kapazitätsaufwändige eigene verkehrsrechtliche Anordnung der Polizei notwendig. Dies sollte – wie es früher war – auf Jahres-Anordnungen umgestellt werden.

 

  • Die Stadt muss – sofern ihr Bauanträge verschiedener Versorgungsunternehmen für gleiche Trassen vorliegen – diese möglichst koordinieren, um unnötige Belastungen für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

 

  • Schnellere und wesentlich kostengünstigere Verlegemethoden in Mindertiefe müssen prinzipiell möglich sein. In Randbereichen der Stadt sollte – dort, wo es möglich und sinnvoll ist – ein weitaus günstigerer und schnellerer oberirdischer Ausbau zugelassen werden.

 

  • In jedem Neubau ist gemäß TKG §77k verpflichtend eine hochgeschwindigkeitsfähige passive Netzinfrastruktur (Leerrohre) für jede Wohnung für das Einblasen einer Glasfaserleitung zu verlegen.