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Pressemitteilung 03.09.2020
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Wirtschaftsrat: "Hamburg Stabilisierungsfonds" schließt wichtige Unterstützungslücke im Mittelstand

Dr. Henneke Lütgerath: Kein Rütteln an Sozialer Marktwirtschaft / Fonds darf nicht „ins fallende Messer“ greifen

Der Wirtschaftsrat Hamburg begrüßt den „Hamburg Stabilisierungsfonds“ als Ergänzung zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes. Gleichzeitig mahnt er an, dass dieses Instrument an strikte und zeitlich befristete Kriterien gebunden sein muss. In ordnungs- und fiskalpolitischer Hinsicht sind enge Grenzen zu ziehen.

Der Landesvorsitzende Dr. Henneke Lütgerath erklärt dazu: „Der Hamburg Fonds schließt eine Unterstützungslücke für mittelgroße Firmen und kann insofern zu einem wirksamen Hebel werden, um die mittelständische Unternehmensstruktur in Hamburg abzusichern. Unter keinen Umständen aber darf der Hamburg Fonds – genauso wenig wie der WSF des Bundes – zu einer schleichenden Aushöhlung der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft führen. Dazu gehört die Zurückhaltung des Staates bei Eingriffen in die Eigentumsordnung. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer.“

 

Die Bewilligung der Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des Hamburg Fonds muss transparenten und verbindlichen Kriterien folgen. „Die Entscheidung, welchem Unternehmen Hilfe gewährt wird, darf keine politische sein, sondern muss ausschließlich auf den Vergabekriterien beruhen. Zudem ist sicherzustellen, dass nur solche Unternehmen Hilfe erhalten, die coronabedingt straucheln. Denn der Fonds weckt vermutlich auch in Firmen Begehrlichkeiten, die schon vor Corona in der Krise steckten. Es gilt insofern zu vermeiden, dass Hamburg in solchen Fällen ins fallende Messer greift und den natürlichen Marktmechanismus – mit Steuergeldern wohlgemerkt – beeinträchtigt“, so der Landesvorsitzende Henneke Lütgerath.

 

Die Administration des Hamburg Fonds wird insbesondere die Wirtschafts- und die Finanzbehörde über Jahre hinweg vor komplexe Sonderaufgaben stellen. „Mit den bestehenden Strukturen werden der Senat und die zuständigen Fachbehörden diese wohl kaum bewältigen können. Nicht, weil die Behörden schlecht aufgestellt wären, sondern weil sie für derartige Aufgaben nicht geschaffen wurden. Der Aufbau eines notwendigen professionellen Beteiligungsmanagements verlangt zusätzliche Ressourcen und Know-how“, betont Henneke Lütgerath.